DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2006 02 09

 

 

Mag. Susanne Neuwirth     Sissy Roth-Halvax

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates