DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006
04 21
Mag. Susanne Neuwirth Sissy Roth-Halvax
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates