Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 29. März 2006

den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt den beiden Beschlüssen des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001, dessen Art. 1 Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 70 der Revisionsakte verfassungsändernd sind, jedoch nicht die mit diesen neu gefassten oder eingefügten Bestimmungen, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

 

Gabriele Binder-Maier               Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident