DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G),
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2006 05 11
Mag. Susanne Neuwirth Sissy
Roth-Halvax
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates