DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G),

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2006 05 11

 

 

Mag. Susanne Neuwirth     Sissy Roth-Halvax

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates