DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992) geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2006 06 09

 

 

Mag. Susanne Neuwirth     Sissy Roth-Halvax

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates