1512 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Heimaufenthaltsgesetz, BGBl. Nr. 11/2004, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 lautet:
„(2) Dieses Bundesgesetz ist auf Heime und andere Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger, auf Krankenanstalten oder Abteilungen für Psychiatrie sowie auf Anstalten für geistig abnorme und entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher nicht anzuwenden.“