DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz - AußStrG) keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 27

                 Johanna Schicker      Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates