Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 13. November 2003

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in der dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassung dadurch zu erfolgen, dass diese zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Gabriele Binder Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident