1005 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
649/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem
Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung
1960 - StVO
1960), geändert wird
Die Abgeordneten
Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 9. Juni 2005 im Nationalrat eingebracht und
wie folgt begründet:
„So genannte
Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind imstande, selbsttätig und dynamisch auf
verschiedenste Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) zu reagieren und durch Anzeige
entsprechender (vordefinierter) Verkehrsregelungen den Verkehrs flüssig zu
halten bzw. zumindest die Staubildung wesentlich zu verzögern oder den
Verkehrsfluss insgesamt gleichmäßiger und homogener zu gestalten, was der
Verkehrssicherheit zu Gute kommt. Allerdings fehlt für derartige Systeme eine
rechtliche Grundlage. Denn es ist zwar möglich, für jeweils bestimmte, im Vorhinein
festgelegte Verhältnisse die hierfür jeweils adäquaten Verkehrsmaßnahmen
festzulegen, es ist aber nicht möglich, vorherzusehen, wann und wo genau diese
Verhältnisse auftreten werden und auch nicht, wie lange sie anhalten werden.
Mit der neuen
Bestimmung soll daher die Grundlage dafür geschaffen werden, für - im Vorhinein
definierte - Verkehrsverhältnisse ebenfalls vorweg bestimmte Verkehrsregelungen
zu verordnen, ohne aber den zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich bereits in
der Verordnung festlegen zu müssen. Um aber gleichzeitig für die Autofahrer
Rechtssicherheit zu gewährleisten, hat die Kundmachung der im Einzelfall geltenden
Verkehrsregelung auf der Grundlage von § 44 Abs. 1a StVO zu erfolgen
- dort ist für derartige Systeme festgelegt, dass für jede Schaltung Zeit,
Dauer und Inhalt automatisch festgehalten werden muss, sodass diese
Aufzeichnungen auch im Nachhinein zur Verfügung stehen.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
22. Juni 2005 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 22
Klaus
Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann