1013 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag
613/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz und das
Heeresversorgungsgesetz geändert werden
Die Abgeordneten
Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 12. Mai 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Artikel
I:
Die
Kriegsgefangenenentschädigung soll, da gesetzlich keine automatische
Valorisierung vorgesehen ist, angehoben werden.
Die geplante
einmalige Aufrundung der unrunden Eurobeträge auf gerade Eurobeträge bzw.
50-Eurocentbeträge wird bei ca. 60 000 Leistungsbeziehern im zweiten
Halbjahr 2005 einen Aufwand von rund 190 000 € bedingen und einer
Erhöhung um durchschnittlich 2,5% entsprechen. Dies entspricht einer
nachträglichen Valorisierung der seit dem Jahr 2001 bzw. 2002 in unveränderter
Höhe ausbezahlten Leistungen.
Der vorliegende
Entwurf stützt sich kompetenzrechtlich auf Art. 10 Abs. 1 Z 15
B-VG. Die Mehrkosten finden in den Gesamtkosten der Sozialentschädigung des
Kapitels 15 des BFG Deckung.
Zu Artikel
II und III:
Nach der geltenden
Rechtslage erhalten Witwen (Witwer) nach Schwerbeschädigten, die bis zum Tod
Anspruch auf eine Beschädigtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
von mindestens 60 v.H., auf eine Pflegezulage, ein Pflegegeld oder eine
sonstige pflegebezogene Leistung hatten eine (einkommensunabhängige)
Witwen(Witwer)rente auch dann, wenn der Tod nicht die Folge einer Dienstbeschädigung
war.“
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung
am 23. Juni 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss
war der Abgeordnete Mag. Walter Tancsits. An der
Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,
Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits,
Mag. Herbert Haupt sowie die Bundesministerin für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 23
Mag. Walter Tancsits Heidrun
Silhavy
Berichterstatter Obfrau