Entschließung

1.      Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz wird ersucht, sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass die Bauordnungen auf Basis einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG nach einheitlichen Grundsätzen dahingehend ge­ändert werden, dass für ab 2007 errichtete Neubauten der Grundsatz des barrierefreien Bauens verpflichtend vorgesehen wird.

2.      Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, bei der Vollzie­hung des Denkmalschutzgesetzes darauf einzuwirken, dass die Gleichstellung von Men­schen mit Behinderungen im Sinn des Bundes-Behin­dertengleichstellungsgesetzes insbeson­dere im Zusammenhang mit der Be­seitigung von Barrieren ausreichend berücksichtigt wird.

3.      Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird ersucht, bei der Vergabe von Förderungen an Unternehmen auf die rasche und nachhaltige Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zugänglichkeit für Menschen mit Be­hinderungen Bedacht zu nehmen.

4.      Weiters wird die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz ersucht, gemeinsam mit den Interessensvertretungen dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Behindertengleichstellungspaket betroffenen Personengruppen, also gleicher­maßen Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, Arbeitgeber und Unterneh­mer bzw. Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, über das Gesetz und seine Auswirkungen angemessen informiert werden.

5.      Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens bis Ende Oktober 2005 eine Regierungsvorlage betreffend die Beseitigung von Benachteiligungen für behinderte Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen, insbesondere im Bereich des Dienst- und Berufsrechts vorzuschlagen.