103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 105/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. April 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Erweiterung des Übergangsrechts des MMHmG betreffend bewilligter Ausbildungen zum Heilbademeister und Heilmasseur nach dem MTF-SHD-G, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des MMHmG am 1. April 2003 noch nicht abgeschlossen waren. In der derzeit geltenden Fassung des MMHmG ist diesbezüglich keine Übergangsregelung enthalten, die es Ausbildungseinrichtungen ermöglicht, vor dem In-Kraft-Treten des MMHmG (1. April 2003) begonnene Ausbildungen auch nach dem 1. April 2003 gemäß dem MTF-SHD-G abzuschließen. Als Beispiel ist ein vom BMBWK bewilligter Schulversuch an der HBLA Murau anzuführen, der die „alte“ Heilbademeister- und Heilmasseurausbildung in den Lehrplan integriert hat, jedoch diese Ausbildung auf Grund des bewilligten Lehrplanes erst frühestens Ende 2005 abschließen kann. Um auch für die Absolventen dieser Ausbildung eine Berufsberechtigung gemäß MMHmG zu gewährleisten, ist die gegenständliche Gesetzesänderung erforderlich.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner am 23. Mai 2003 unterbrochenen und am 3. Juni 2003 fortgesetzten Sitzung in Verhandlung genommen.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger und Barbara Rosenkranz einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Nach vorliegenden Informationen wird der geltende § 84 Abs. 7 MMHmG auch so verstanden, dass gewerbliche Masseure, die im Kostenerstattungssystem ihre Leistungen erbrachten, von dieser Übergangsbestimmung erfasst sind. Dies ist aus Qualitätsgründen abzulehnen. Solche Leistungen wurden nur in Einzelfällen erbracht und nicht wie bei gewerblichen Masseuren, die direkt auf Grund eines Vertrages abgerechnet haben, in einer Größenordnung, die den Entfall einer umfassenden Aufschulung rechtfertigt.“

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger und Barbara Rosenkranz einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003-06-03

Dr. Erwin Rasinger Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau