Vorblatt

Problem/Ziel:

Für Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen stellen Naturkatastrophen eine besondere soziale und wirtschaftliche Belastung dar. Am 21. Jänner 2005 hat daher das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Schaffung eines vom IWF verwalteten und vorerst auf fünf Jahre befristeten Treuhandfonds beschlossen. Von Naturkatastrophen betroffenen, PRGF (Poverty Reduction and Growth Facility) berechtigten Ländern soll durch die Gewährung nicht marktkonformer, sog. "weicher" Kredite geholfen werden. Durch die Teilnahme an dieser Initiative kann Österreich den betroffenen Ländern unbürokratisch humanitäre Soforthilfe leisten und so auch sein Ansehen in den jeweiligen Ländern festigen bzw. ausbauen.

Inhalt:

Das vom IWF angestrebte Kreditvolumen von rund 45-65 Millionen Sonderziehungsrechte (SZR) bzw. etwa 54,4-78,6 Millionen Euro soll durch freiwillige Kapitalbeiträge der IWF-Mitgliedstaaten aufgebracht werden. Das Volumen ergibt sich aus der Nachfrage von Ländern die von der Tsunami-Katastrophe betroffen worden sind (Malediven, Sri Lanka), den Schulden von Ländern, welche in den letzten Jahren von Katastrophen betroffen wurden und erwarteten Katastrophenfällen.

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die Oesterreichische Nationalbank (OeNB ) zu einer Einlage von bis zu sieben Millionen SZR bzw. 8,4 Millionen Euro mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit bis zu fünf Jahren auf das IWF Treuhandkonto ermächtigt werden. Die effektive Höhe der Einlage hängt von den Marktzinssätzen ab. Die vorgeschlagene Maximalhöhe der Einlage von sieben Millionen SZR ergibt sich bei einem Marktzinssatz von 2,5 Prozent und der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Einlagenverzinsung am Treuhandkonto. Bei einem Marktzinssatz von 4 Prozent und der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Einlagenverzinsung am Treuhandkonto betrüge die Einlage nur vier Mio. SZR. Dies hat keinen Einfluss auf die Kosten der Maßnahme.

Dieses Sonderkonto veranlagt die Mittel marktmäßig; aus dem Ertrag erhält a) die OeNB eine Einlagenverzinsung von 0,5 Prozent jährlich und b) das Subventionskonto der Natural Disaster Emergency Assistance (NDEA) den Differenzbetrag. Etwaige Überschüsse des Subventionskontos werden vom IWF marktmäßig veranlagt.

Alternativen:

Nichtteilnahme an der Initiative.

Kosten:

Die Kosten für Österreich hängen von der effektiven Inanspruchnahme des Subventionskontos ab, sind aber mit einer Mio. US-$ verteilt auf fünf Jahre gedeckelt. Sie entstehen dem Bund und den Gemeinden indirekt im Wege geringerer Gewinne der OeNB. Da der jährliche Zinsertrag der Einlage der OeNB mit 0,5 Prozent unter den Zinssätzen liegt, welche die OeNB sonst am Markt erhalten könnte, erzielt die OeNB entsprechend niedrigere Erträge. Sollten nach Ablauf der vorerst auf eine Dauer von fünf Jahren angelegten Initiative auf dem Subventionskonto Überschüsse vorhanden sein, werden diese entsprechend dem Einlageanteil auf dem Sonderkonto auf die Geberländer aufgeteilt. Die Kosten würden sich dann entsprechend vermindern. Die Einlage verbleibt in der Verfügungsgewalt der OeNB, kann also jederzeit und natürlich am Ende der Laufzeit abgezogen werden.

ODA-Wirkung:

Die Einlage der OeNB in den Fonds würde die bilaterale ODA-Leistung Österreichs erhöhen.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Keine.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahren:

Keine.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Der IWF-Stab hat im März 2004 eine Initiative zur Unterstützung von Entwicklungsländern mit Niedrigeinkommen (Low-Income Countries – LIC´s) die von Naturkatastrophen heimgesucht wurden vorgelegt. Unter dem Eindruck der Tsunami-Katastrophe hat am 21. Jänner 2005 das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds die Schaffung eines vom IWF verwalteten, Treuhandfonds ("Sonderkonto") für von Naturkatastrophen betroffene Poverty Reduction and Growth Facility (PRGF) berechtigte Länder (Subsidization of the Fund´s Emergency Assistance for Natural Disasters to PRGF Eligible Members) beschlossen. Derzeit gibt es 78 PRGF-Länder.

Im Wesentlichen soll das bereits bestehende Konto – "Emergency Post Conflict Assistance" (EPCA) - um ein Konto für "Natural Disaster Emergency Assistance" (NDEA) erweitert werden. Der Zweck des Sonderkontos besteht in der Subventionierung der "rate of charge" auf 0,5 Prozent p. a. für Ziehungen von PRGF-berechtigte Ländern, die in kriegerische Auseinandersetzungen verstrickt waren (EPCA) oder von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurden (NDEA). Im Unterschied zur gegenwärtigen Fazilität bedeutet dies bei Naturkatastrophen relativ schnelle Hilfe für die betroffenen Länder sowie eine geringere Auswirkung auf die Verschuldung dieser Länder.

Im Unterschied zu EPCA wird von einem Mitglied, das NDEA in Anspruch nimmt, nicht vorausgesetzt, dass dieses in weiterer Folge ein PRGF-Programm eingeht. Mitglieder müssen aber im Gegensatz zu EPCA um NDEA-Mittel ansuchen.

Die Ressourcen dieses Sonderkontos setzen sich zusammen aus bilateralen grants, bilateralen Krediten, Einlagen, zur Verfügung gestellten Nettogewinnen oder sonstigen Investitionen mit dem Ziel, Einkünfte für dieses Konto zu generieren. Mitglieder können ihre Mittel mit oder ohne Zweckbindung zur Verfügung stellen.

Der IWF geht von einem Finanzbedarf von SZR 45 bis 65 Millionen bzw. Euro 54,4 bis 78,6 Millionen für einen Fünfjahreszeitraum aus. Bei Beibehaltung des bisherigen Modells des Administered Account Austria (wobei dem Fonds Mittel zur Veranlagung zur Verfügung gestellt werden, dieser aber nur den Zinsertrag zur Subventionierung der rate of charge auf 0,5 Prozent verwenden darf), entspräche das einer Dotierung von rund sieben Mio. SZR oder 8,4 Millionen Euro.

Die OeNB wird zu den Subventionen auf folgende Weise beitragen: sie tätigt beim IWF auf ein Sonderkonto mit der Bezeichnung „Administrative Account Austria" eine Einlage von sieben Millionen SZR mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit von fünf Jahren. Dieses Sonderkonto veranlagt die Mittel marktmäßig; aus dem Ertrag erhält die OeNB eine Einlagenverzinsung von 0,5 Prozent jährlich und das Subventionskonto den Differenzbetrag.

Die Einlage der OeNB in den Fonds würde die bilaterale ODA-Leistung Österreichs erhöhen.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Die Form einer Einlage der OeNB beim IWF auf ein Sonderkonto erscheint deshalb vorteilhaft, da diese Variante der Hilfe von der effektiven Inanspruchnahme durch die betroffenen Länder abhängig ist. Die Möglichkeit von geringer Inanspruchnahme (z.B. wegen ausbleibender Naturkatastrophen) und Rückflüssen am Ende erlauben sowohl eine effektive und budgetschonende Art der Bereitstellung eines österreichischen Beitrages als auch die Minimierung des Bonitätsrisiko für die OeNB. Kosten entstehen dem Bund dabei lediglich insofern, als der Ertrag der OeNB durch den mit 0,5 Prozent jährlich unter den Marktsätzen liegenden Zinssatz geschmälert wird und der Bund somit niedrigere Gewinnabfuhren erhält. Den Gemeinden entstehen Kosten durch eine geringere Körperschaftssteuerabfuhr der OeNB. Sollte am Ende der Laufzeit ein Überschuss verbleiben, ergeben sich Rückflüsse, welche die bis dahin angelaufenen Kosten wieder reduzieren würden. Österreich würde sich verpflichten, so hohe Mittel bereit zu stellen, sodass daraus rund eine Mio. $ an Zinszuschüssen finanziert werden können. Um diese Summe in 5 Jahren und gemäß den Regeln des Treuhandfonds zu erreichen, müsste sich bei einem angenommenen Marktzinssatz von 2,5 Prozent und unter Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Verzinsung, Österreich an der Initiative mit einer OeNB-Einlage von sieben Millionen SZR beteiligen. Die 0,5 Prozent Verzinsung sind durch die Regeln des Treuhandfonds festgelegt. Die Laufzeit ist auf die kommenden fünf Jahre beschränkt. Die weiteren mit der Einlage verbundenen Bedingungen werden, soweit sie nicht im Gesetz bereits festgelegt sind, in Verhandlungen mit dem IWF vereinbart.