Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht,

-       sich an der Erarbeitung eines Übereinkommens zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen im Rahmen der UNESCO aktiv zu beteiligen, sich für einen Abschluss der Verhandlungen im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans einzusetzen und den österreichischen Nationalrat über den Fortgang der Verhandlungen zu unterrichten;

-       im Rahmen der EU und darüber hinaus auch auf internationaler Ebene sicherzustellen, dass die kulturpolitischen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten erhalten bleiben,

-       so dass öffentliche und mit öffentlichen Mitteln geförderte kulturelle Einrichtungen auch in Zukunft erhalten bleiben können;

-       sicherzustellen, dass die Besonderheit von kulturellen Gütern und Dienstleistungen im Rahmen des zu erarbeitenden UNESCO-Übereinkommens normativ festgeschrieben wird;

-       dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens die Bedeutung sowohl direkter als auch indirekter öffentlicher Finanzhilfe anerkannt wird und dass die Unterzeichnerstaaten über Art, Umfang und Empfänger solcher Hilfen entscheiden können;

-       sich dafür einzusetzen, dass im UNESCO-Übereinkommen das Recht der Unterzeichnerstaaten klar hervorgehoben wird, Politiken und Gesetze zur Förderung und zum Schutz der kulturellen Vielfalt und des Pluralismus der Medien zu entwickeln, aufrechtzuerhalten und umzusetzen;

-       sich dafür einzusetzen, dass die überaus wichtige Rolle öffentlicher Sendeanstalten anerkannt wird, und zwar im Hinblick auf die Gewährleistung, Unterstützung und Entwicklung der kulturellen Vielfalt und des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Inhalten und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger;

-       sicherzustellen, dass die Staaten das Recht zur Organisation, zur Finanzierung und zur Definition des Aufgabenbereichs der öffentlichen Einrichtungen beibehalten, deren Aufgabe die Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und des Pluralismus der Medien ist;

-       sich in der EU dafür einzusetzen, dass auch bei den Verhandlungen im Rahmen der „World Trade Organization“ (WTO) bzw. des „General Agreement in Trade in Services“ (GATS) die Besonderheiten des Kulturbereichs entsprechend berücksichtigt und abgesichert werden;

-       auf die Festlegung der Verhandlungsposition der EU im Rahmen von WTO und GATS dahingehend Einfluss zu nehmen, dass keine weiteren Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen werden, die die kulturelle Vielfalt und den Medienpluralismus beeinträchtigen oder kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen unter ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten ermöglichen.