Entschließung
Die Frau
Bundesministerin für Justiz wird ersucht, nach Ablauf von vier Jahren nach dem
In-Kraft-Treten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes dem Nationalrat einen
Bericht über die praktische Anwendung dieses Gesetzes sowie über die
Wirksamkeit des Sanktionensystems vorzulegen.