1082 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag
334/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Anton Heinzl, Kolleginnen und
Kollegen betreffend betreffend Rehabilitierung von Justizopfern des
Austrofaschismus
Die Abgeordneten
Dr. Johannes Jarolim, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Feber 2004 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Verhängung
von standgerichtlichen Todesurteilen gegen demokratische Freiheitskämpfer
im Februar 1934 zählt zu den dunkelsten Kapiteln der österreichischen
Geschichte. Es gilt
auch heute noch, aus diesen tragischen Ereignissen die richtigen Lehren zu
ziehen. Dazu
gehört die uneingeschränkte Achtung und Verteidigung der demokratischen Werte,
der
Menschenrechte und der Freiheit der Meinung
des Andersdenkenden, aber auch die
konsequente Ablehnung der Todesstrafe. Eine Lehre sollte aber auch sein,
dass die Opfer
dieser Ereignisse endlich auch eine juristische Rehabilitierung erfahren.
Nach 1945 wurden
die durch die NS-Justiz verurteilten Patrioten und Widerstandskämpfer
nachträglich rehabilitiert. Im Zuge der Erhebung der Arbeiterschaft gegen die
Bedrohung der
Demokratie um den 12. Februar 1934 wurden 21 Standgerichtstodesurteile gefällt
und neun
sozialdemokratische Funktionäre, nämlich
Karl Münichreiter, Emil Swoboda, Ing. Georg
Weissei, Alois Rauchenberger, Johann Hoys, Koloman Wallisch, Josef
Stanek, Josef Ahrer
und Anton Bulgari zum Teil trotz schwerer
Verwundung und mehr als zweifelhafter Anklage,
so dass sogar Standgerichte vergebens Begnadigungen befürworteten,
hingerichtet.
Standgerichtlich hingerichtet wurden in Holzleiten in Oberösterreich weitere
acht
Sozialdemokraten. Zu diesen Opfern kommen
noch zahlreiche andere von Standgerichten zu
lebenslangen oder langjährigen Haftstrafen Verurteilte.
Professor Hugo
Portisch stellt darüber hinaus in seiner vielbeachteten Dokumentation
„Österreich I. Die unterschätzte Republik" wörtlich fest:
„Aufgrund neuer
Forschungen glaubt man, dass die Zahl der Toten auf Seiten des
Schutzbundes und der Zivilbevölkerung eher bei 250 lag und bei der Exekutive
bei etwa 125.
Weit über 1.000 Menschen seien verwundet
worden. 7.823 Männer und Frauen wurden allein
in Wien während der Kämpfe und danach verhaftet und eingesperrt. In ganz
Österreich
dürften 10.000 Sozialdemokraten
festgenommen worden sein."
Die hingerichteten
und mit Kerkerstrafen belegten Persönlichkeiten haben aus politischer und
demokratischer Überzeugung für den Erhalt der Ersten Republik gekämpft. Ihr Tod
kam nicht
zuletzt auch durch die proklamierte Exempelstatuierung, wonach in jedem
Bundesland mit
Kampfhandlungen wenigstens zwei Exekutionen
zu erfolgen hatten, zustande.
In einer Zeit, in
der zurecht verstärkt die Aufarbeitung der Vergangenheit als eine
Voraussetzung für die Gestaltung der Zukunft angesehen wird, scheint es den
unterzeichneten
Abgeordneten in hohem Maße angebracht, zu einer politischen und juristischen
Aufarbeitung
des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes beizutragen und sich für eine Rehabilitierung
der Opfer
auch dieses Regimes einzusetzen.
70 Jahre nach
Erlassung der rechtswidrigen Terrorurteile eines grausamen Unrechtsregimes
ist es hoch an der Zeit, den Opfern dieses Regimes, die für Demokratie und
Freiheit
eingestanden sind, endlich Gerechtigkeit zukommen zu lassen. “
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen
Sitzungen am 15. April 2004, 18. Mai 2004, 1. Dezember 2004, 23. Juni 2005 und
20. September 2005 in
Verhandlung genommen.
Als
Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Dr, Johannes Jarolim.
An den Debatten
beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Terezija Stoisits, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Karin Hakl, Dr. Christian Puswald, Mag. Walter Tancsits, Doris Bures sowie die Ausschußobfrau Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 09 20
Mag. Heribert Donnerbauer Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau