1096 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1066 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden

Im Rahmen der Steuerreform 2004/05 wurde für 680.000 Pendler in Österreich das Pendlerpauschale bereits per 1.1.2004 rückwirkend um 15% erhöht. Die Treibstoffpreise für den Endverbraucher sind seither jedoch enorm angestiegen.

Zum Einkommensteuergesetz 1988:

Das Pendlerpauschale wird generell um weitere 10% angehoben. Das Pendlerpauschale ist keine Tarifmaßnahme zur Tarifermäßigung, sondern soll die besonderen Kosten, die für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte anfallen, pauschal abdecken.

Zur Reisegebührenvorschrift 1955:

Weiters wird das Kilometergeld von derzeit gerundet 36 Cent je Kilometer um 2 Cent auf gerundet 38 Cent je Kilometer erhöht.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Steuermindereinnahmen betragen pro Jahr 28 Mio. Euro; die Mehraufwendungen für den Bund als Dienstgeber betragen pro Jahr rund 0,4 Mio. Euro. Die Mehrkosten ergeben sich anhand der im Jahre 2004 bundesweiten Fahrleistung von insgesamt rund 20 Mio. Kilometer.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. September 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Dr. Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1066 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 09 22

Ing. Hermann Schultes      Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann