1096 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1066 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem das Einkommensteuergesetz 1988 und die Reisegebührenvorschrift 1955
geändert werden
Im Rahmen der Steuerreform 2004/05 wurde für 680.000 Pendler in Österreich das Pendlerpauschale bereits per 1.1.2004 rückwirkend um 15% erhöht. Die Treibstoffpreise für den Endverbraucher sind seither jedoch enorm angestiegen.
Zum Einkommensteuergesetz 1988:
Das
Pendlerpauschale wird generell um weitere 10% angehoben. Das Pendlerpauschale
ist keine Tarifmaßnahme zur Tarifermäßigung, sondern soll die besonderen
Kosten, die für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte anfallen, pauschal
abdecken.
Zur Reisegebührenvorschrift 1955:
Weiters wird das
Kilometergeld von derzeit gerundet 36 Cent je Kilometer um 2 Cent auf
gerundet 38 Cent je Kilometer erhöht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Steuermindereinnahmen betragen pro Jahr 28 Mio. Euro; die Mehraufwendungen für
den Bund als Dienstgeber betragen pro Jahr rund 0,4 Mio. Euro. Die Mehrkosten
ergeben sich anhand der im Jahre 2004 bundesweiten Fahrleistung von insgesamt
rund 20 Mio. Kilometer.
Der
Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
22. September 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Dr. Gabriela Moser sowie
der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1066 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 09 22
Ing. Hermann Schultes Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann