1107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1001 der Beilagen): Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung  und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten

 

Die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion trat auf Einladung des Königreiches Marokko in der Zeit vom 23. September 2002 bis 18. Oktober 2002 in Marrakesch zusammen. Die Konferenz hat Änderungen zur Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und zum Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992), geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), BGBl. III Nr. 17/1998 idF BGBl. III Nr. 48/2003, beschlossen.

Anlässlich der Unterzeichnung der Änderungsurkunde am 18. Oktober 2002 haben die Mitgliedstaaten Erklärungen bzw. Vorbehalte abgegeben, darunter auch Österreich. Diese sind Erklärungen bzw. Vorbehalte, die zum Teil bereits zur Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) abgegeben wurden (Nr. 1 und Nr. 3). Österreich hat weiters erklärt, die von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Marrakesch 2002 angenommenen Urkunden in Übereinstimmung mit ihren aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft abgeleiteten Verpflichtungen anzuwenden (Nr. 2).

 

Die Änderungsurkunde zur Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und zum Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992), geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) ist gesetzesändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Sie enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Sie ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch die Änderungsurkunde keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG.

Der Staatsvertrag ist in Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die arabische, chinesische, englische, russische und spanische Sprachfassungen der Änderungsurkunde dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 22. September 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die arabische, chinesische, englische, russische und spanische Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung  und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten (1001 der Beilagen) wird genehmigt.

2.      Die arabische, chinesische, englische, russische und spanische Sprachfassungen sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Wien, 2005 09 22

Dipl.-Ing. Elke Achleitner    Kurt Eder

    Berichterstatterin                  Obmann