1110 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
400/A(E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung
rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Griffigkeit von Fahrbahnen sowie ein
Schwerpunktprogramm für die Beseitigung von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten
Die Abgeordneten
Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag
am 26. Mai 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Bereits in der letzten
Gesetzgebungsperiode wurde ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Eder,
Parnigoni, zur Verbesserungen der Verkehrssicherheit und Erhöhung der
Griffigkeit auf Österreichs Straßen im Verkehrsausschuss verhandelt. Im Rahmen
eines umfangreichen Hearings mit Experten wurde die unbefriedigende Situation
in Österreich hinsichtlich der Griffigkeit der Fahrbahnen analysiert und Vorschläge
zur Verbesserung eingeleitet. Von der damaligen Verkehrsministerin Forstinger
wurde die Durchführung konkreter Maßnahmen, insbesondere auch von Vorarbeiten
für die Einführung rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Griffigkeit,
angekündigt. Das Parlament verabschiedete damals eine Entschließung, wonach der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie innerhalb von zwei
Jahren über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Entschärfung
besonders gefährdeter Straßenstücke (Unfallschwerpunkte) unter besonderer
Berücksichtung der Beschaffenheit des Straßenbelages dem Nationalrat erneut
berichten wird.
Der genannte Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie über die geplanten durchgeführten Maßnahmen zur Entschärfung
besonders gefährlicher Straßenstücke wurde vom Verkehrsausschuss am 3. Juli
2003 enderledigt. Der Bericht hatte dabei nichts mit einer generellen Sanierung
von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten und Griffigkeitsproblemen zu tun, wie es
eigentlich notwendig gewesen wäre. Zwar wurden seit dem Beschluss des
Nationalrates eine Reihe zielorientierter Maßnahmen ergriffen, das eigentliche
Problem, dass bis jetzt keine rechtsverbindlichen Griffigkeitsgrenzwerte festgelegt
wurden und auch keine Sanierung von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten erfolgte,
wurde aber nach wie vor nicht gelöst.
Damit kann nach wie vor der Kraftfahrer in Österreich seinen
Verpflichtungen gemäß § 20 StVO nicht nachkommen, die Fahrgeschwindigkeit
an den Straßenzustand anzupassen. Dem Lenker ist nicht zuzumuten, eine gewisse
Fahrbahngriffigkeit, insbesondere bei Nässe, erkennen zu können.
Nach wie vor bedenklich sind auch die daraus entstehende unklare Rechtslage
hinsichtlich Haftung des Straßenerhalters. Demgegenüber ist z.B. in der Schweiz
klar geregelt, dass der jeweilige Straßenerhalter bei Unfällen auf Straßen mit
nachweislich zu geringer Griffigkeit zur Haftung herangezogen werden kann.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 15. Feburar 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Stefan Prähauser,
Christoph Kainz, Klaus Wittauer,
Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich
Regler, Dr. Peter Marizzi
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie Mag. Eduard Mainoni und der
Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Weiters nahm der
Verkehrsausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 22. September 2005 in Verhandlung. An dieser Debatte beteiligten sich der
Abgeordnete Werner Miedl und der Ausschussobmann
Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 09 22
Klaus Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann