1136 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1086 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz)

Die Schaffung eines vom Ärztegesetz 1998 getrennten Berufsgesetzes für Angehörige des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG) sowie die Errichtung einer von den Ärztekammern getrennten Standesvertretung für Angehörige des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs, die unter anderem Rechtsnachfolger der Österreichischen Dentistenkammer (ÖDK) ist (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG) bedingen entsprechende sprachliche und inhaltliche Begleitmaßnahmen in einigen Bundesgesetzen des Gesundheits- und Sozialversicherungsrechts.

Das Zahnärztereform-Begleitgesetz beinhaltet die Aufhebung des Dentistengesetzes sowie die sprachliche und inhaltliche Anpassung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, des Rezeptpflichtgesetzes, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes, des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes, des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger sowie des Arbeiterkammergesetzes 1992.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Manfred Lackner, Theresia Haidlmayr sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1086 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-10-12

               Dipl.-Ing. Günther Hütl                 Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau