1139 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1089 der Beilagen): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit - AGVG)

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt zwei Ziele:

Erstens dient er der Vorbereitung der Durchführung der EG-Verordnungen 882/2004 (über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) und 854/2004 (über die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs), die am 1.1.2006 in Kraft treten werden. Sie sehen Aus- und Weiterbildungsinhalte vor, die z.T. deutlich über die in Österreich bereits existierenden und durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Ausbildungspläne hinausgehen bzw. von ihnen abweichen. Es sind daher mehrere bestehende, die Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelkontrolle, Veterinärwesen und Tierschutz regelnde Verordnungen anzupassen bzw. neue Verordnungen auf diesem Gebiet zu erlassen (z.B. eine Ausbildungsverordnung gem. § 29 LMSVG). Der in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene Beirat soll dazu dienen, diese legistischen Änderungen und Ergänzungen durch Bündelung der verfügbaren Ressourcen in Form eines Beratungsgremiums mit Vertretern aller Bundesländer und in diesem Zusammenhang wichtiger Fachinstitutionen zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Zweitens soll durch diesen Gesetzesentwurf eine Modernisierung der Aus- und Weiterbildung in den oben genannten Bereichen im Sinne einer besseren Nutzung der bei Bund und Ländern vorhandenen Ressourcen, der Schaffung einheitlicher Lehr-, Lern- und Prüfungsunterlagen sowie durch Einrichtung einer Geschäftsstelle bei der AGES (der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) vorangetrieben werden, um so den Änderungen der rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen (etwa durch die EG-Verordnung 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit) rascher durch Anpassung der diesbezüglichen Aus- und Weiterbildungs-Strukturen und -Inhalte entsprechen zu können. Da dies eine Materie ist, in der sowohl dem Bund als auch den Bundesländer Aufgaben zukommen, ist eine enge Kooperation und Koordination zwischen Bundes- und Landesdienststellen auf diesem Gebiet unerlässlich. Diesen institutionalisierten Dialog soll der in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene Beirat sicherstellen.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dr. Kurt Grünewald sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Herbert Haupt gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1089 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-10-12

Mag. Herbert Haupt      Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau