1144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 368/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport durch das Gesundheitsministerium"

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde eine Lücke in der Behördenzuständigkeit und Kontrolle, die von der SPÖ seit Frühjahr 2002 aufgezeigt wurde, geschlossen.

In den erläuternden Bemerkungen wird eingestanden:     
„Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, die Dopingmittel beinhalten und daher als Arzneimittel einzustufen sind, werden jedoch auch in Sportgeschäften und Supermärkten vertrieben. In diesem Bereich fehlt bislang eine entsprechende Kontroll- und Beschlagnahmemöglichkeit."

Die Gesetzesänderung wurde aber nur in einem Punkt dem Entschließungsantrag (57/A(E)) der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind, gerecht.

In diesem Entschließungsantrag sind die Probleme mit verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln sehr ausführlich beschrieben und mit internationalen Untersuchungsergebnissen belegt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 17. Feber und am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte die Abgeordnete Beate Schasching.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Dr. Gabriela Moser, Renate Csörgits, Franz Eßl, Barbara Riener, Manfred Lackner, Anna Höllerer, Ridi Steibl, Dr. Kurt Grünewald, Theresia Haidlmayr, Franz Riepl und Karl Donabauer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Mag. Johann Maier keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Herbert Haupt gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005-10-12

Mag. Herbert Haupt      Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau