1178 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag
696/A(E) der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des
Agrarhandels
Die Abgeordneten
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen
haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2005 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die
Landwirtschaft ist aufgrund der Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die
natürlichen Ressourcen und Landschaften einer der sensibelsten Bereiche des
Welthandels. Sie ist weiterhin Haupteinkommens- und Beschäftigungsquelle in den
meisten Entwicklungsländern, wo durchschnittlich die Existenz von 50% der
Menschen von der Landwirtschaft abhängt (in manchen Ländern sind es 80%). Die
Menschen in den ländlichen Räumen sind von der Armut besonders betroffen. 900
Millionen der insgesamt 1,2 Milliarden Menschen, die weltweit weniger als einen
Dollar pro Tag zur Verfügung haben, leben in ländlichen Gebieten. Frauen leiden
besonders an Hunger und Mangelernährung, obwohl sie einen erheblichen Anteil
der Welternährung produzieren. Die Agrarhandelsregeln spielen daher eine
wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Hunger und Armut. Das Versprechen aller
Regierungen der Welt, Hunger und Armut bis 2015 um die Hälfte zu reduzieren,
muss auch im Rahmen der WTO-Agrarverhandlungen eingelöst werden.
Die bestehenden
Regeln und Liberalisierungsziele der Welthandelsorganisation WTO gefährden
kleinstrukturierte Landwirtschaften, besonders in den Entwicklungsländern. Die
Agrarabkommen erlauben weiterhin hohe Subventionen im Norden, beschränken aber
die Möglichkeiten der Entwicklungsländer, sich effektiv vor verbilligten
Importen bzw. Dumping zu schützen.
Die erste
Priorität der Agrarverhandlungen muss daher darin bestehen, Handelsregeln zu
vereinbaren, welche die landwirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung sowie
die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern fördern, ohne die
grundlegenden Ziele der multifunktionalen Landwirtschaft in der Europäischen
Union zu gefährden. Die weitere Herausforderung besteht darin, festzulegen, wie
nicht handelsbezogene Abkommen (multilaterale Umweltabkommen MEA) vollständig
umgesetzt und mit den WTO-Verträgen in Einklang gebracht werden können.
Ebenso müssen die
oft kritisierten, grundlegenden Demokratiedefizite der WTO beseitigt werden.
Öffentlichkeit, Parlamente, Nichtregierungs- und
KonsumentInnenschutz-Organisationen müssen wesentlich mehr als bisher an den
Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.“
Der Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in
seiner Sitzung am 10. November 2005 in Verhandlung genommen. Als
Berichterstatterin fungierte die Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten
Jakob Auer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Heinz Gradwohl und
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch sowie der Ausschussobmann
Abgeordneter Fritz Grillitsch.
Im Zuge der
Debatte brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Heinz Gradwohl, Klaus Wittauer und Heidemarie Rest-Hinterseer
einen Entschließungsantrag betreffend die österreichische Position zu den
WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels ein, der wie folgt begründet war:
„Die
Landwirtschaft ist aufgrund der Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die
natürlichen Ressourcen und Landschaften einer der sensibelsten Bereiche des
Welthandels. Sie ist weiterhin Haupteinkommens- und Beschäftigungsquelle in den
meisten Entwicklungsländern, wo durchschnittlich die Existenz von 50% der Menschen
von der Landwirtschaft abhängt (in manchen Ländern sind es 80%).
Zur Bekämpfung von
Hunger und Mangel bedarf es einer Orientierung der Agrarpolitiken am Modell der
„Ernährungssouveränität“ und einer bäuerlichen Produktion von
Grundnahrungsmitteln vorrangig für den regionalen Markt statt für den
Weltmarkt. Das Versprechen aller Regierungen der Welt, Hunger und Armut bis
2015 um die Hälfte zu reduzieren, muss auch im Rahmen der
WTO-Agrarverhandlungen eingelöst werden.
Die bestehenden
Regeln und Liberalisierungsziele der Welthandelsorganisation WTO gefährden
kleinstrukturierte Landwirtschaften vor allem in benachteiligten Gebieten. Die
erste Priorität der Agrarverhandlungen muss daher darin bestehen, Handelsregeln
zu vereinbaren, welche die landwirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung
sowie die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern fördern, ohne die
grundlegenden Ziele der multifunktionalen Landwirtschaft in der Europäischen
Union zu gefährden.
Öffentlichkeit,
Parlamente, Nichtregierungs- und Konsumentenschutz-Organisationen müssen mehr
als bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Für Österreich ist
es wesentlich, dass mit der Globalisierung der Märkte weiterhin gewährleistet
ist, dass am heimischen Markt für Konsumenten qualitativ hochwertige Produkte
gehandelt werden und den österreichischen Bauern es möglich sein muss,
nachhaltig zu produzieren, wie es auch im europäischen Modell der
Landwirtschaft vorgesehen ist.
Der Rat der
Europäischen Union hat daher auch in zahlreichen Ratsbeschlüssen immer wieder
unterstrichen, dass die Beschlüsse der Agrarreform aus 2003 für die weiteren
Verhandlungen gerade bei der WTO den Rahmen für die Verhandlungen abstecken, da
nur so die wichtigen Ziele der europäischen Landwirtschaft umsetzbar sind.
Auch die
Verhandlungserfolge im Bereich des Exportwettbewerbs sind bisher nicht
ausreichend, um eine Ausgewogenheit zu erreichen. Der volle Parallelismus bei
den Exportförderungen (Exportstützungen, Exportkredite und Exportversicherungsmodelle,
Staatshandel und Nahrungsmittelhilfe) muss erst erzielt werden.
Auch bei den non
trade concerns ist noch eine entsprechende Berücksichtigung in den
Verhandlungen notwendig. Es müssen zufrieden stellende Verhandlungsergebnisse
bei Umwelt- und Konsumentenanliegen, Nahrungsmittelsicherheit und Tierschutz
erzielt werden.
Schlussendlich ist
ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis in allen Bereichen notwendig. Nur so kann
für alle Seiten ein Erfolg bei den Verhandlungen erzielt werden.“
Bei der Abstimmung
fand der Entschließungsantrag 696/A(E) nicht die Zustimmung der
Ausschussmehrheit.
Der von den
Abgeordneten Jakob Auer, Heinz Gradwohl,
Klaus Wittauer und Heidemarie
Rest-Hinterseer eingebrachte Entschließungsantrag
wurde einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht
zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2005 11 10
Erwin Hornek Fritz
Grillitsch
Berichterstatter Obmann