Erläuterungen
I. Allgemeiner Teil
Verschiedene
Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2005 nicht
vorhersehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell
geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen
Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2005.
Die
Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die
Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung
dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des
Bundesvoranschlages, wobei der überwiegende Teil durch Ausgabenumschichtungen,
der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die von den
Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge
wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der
Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2005
zusammengefasst.
|
Millionen
Euro |
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund............................................................... |
16,551 |
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund............................................................ |
6,574 |
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund................................................................................... |
4,797 |
und in Rücklagenauflösungen von rund..................................................................................... |
5,180 |
bedeckt werden.
Nähere
Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im
§ 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden
Ausgabeneinsparungen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen
Voranschlagsansätzen.
Durch dieses
Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine
Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund
9,977 Millionen Euro.
Der
Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des
Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat
keine Mitwirkung zusteht.
II. Besonderer Teil
Zu § 1:
VA-Ansatz 1/10606 „Bundeskanzleramt; Sportangelegenheiten; Sportförderung;
Förderungen“
Die Bewerbungskosten für die Olympischen Winterspiele 2014 verursachen im
Finanzjahr 2005 einen Mehraufwand in Höhe von 0,3 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/10636 „Bundeskanzleramt; Sportangelegenheiten;
Bundessporteinrichtungen Gesellschaft m.b.H.; Förderungen“
Die
Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH hat für die Finanzjahre 2004 und 2005
den gesamten in § 10 Abs. 1 Bundessporteinrichtungsorganisationsgesetz (BSEOG)
normierten finanziellen Rahmen für den Fördertarifausgleich in Anspruch
genommen. Da dieser Voranschlagsansatz jedoch nicht in der erforderlichen Höhe
budgetiert wurde, konnte nicht der gesamte Betrag ausbezahlt werden. Es besteht
somit noch eine offene Forderung für die Jahre 2004 und 2005 in Höhe von 0,218
Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/11708 „Sicherheitsexekutive; Aufwendungen“
Der Mehraufwand ergibt sich aus dem Budgetmitteltransfer (Sachaufwand) im
Zusammenhang mit der Übernahme weiterer Zollwachebedienstete durch das Bundesministerium
für Inneres im Jahre 2005.
VA-Ansatz 1/11776 „Kriminalpol. Beratungsdienst und
Opferschutzeinrichtungen; Förderungen“
Auf Grund der Förderung des Kuratoriums Sicheres Österreich (KSÖ) für die
Präventions-Roadshow „Keine Chance für lange Finger“ werden zusätzliche Mittel
in Höhe von 0,01 Millionen Euro benötigt.
VA-Ansatz 1/12206 „Allgemein-pädagogische Erfordernisse; Förderungen“
Auf Grund des EU-Schwerpunktes „Erziehung durch Sport“ und dem Projekt
„Jugend Innovativ“ werden im Bereich der Förderungen bei den
Allgemeinpädagogischen Erfordernissen zusätzliche Mittel in Höhe von 0,456
Millionen Euro benötigt.
VA-Ansatz 1/12216 „Erwachsenenbildung; Förderungen“
Für die Umsetzung des EU-Schwerpunktes „Lebenslanges Lernen“ und die
fachspezifische Weiterbildung der Qualitätsentwicklung in der
Erwachsenenbildung werden zusätzliche Mittel in Höhe von 0,169 Millionen Euro
benötigt.
VA-Ansatz 1/12266 „Berufsbildendes Schulwesen; Förderungen“
Im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt „Bildungsinnovation“ sind im Bereich
der Förderung von Privatschulen für e-learning Projekte im Unterricht
zusätzliche Mittel in Höhe von 0,009 Millionen Euro erforderlich.
VA-Ansatz 1/13016 „Musik u. darst. Kunst; Allg. Kulturangelegenheiten;
Förderungen“
Nach der betrieblichen Sanierung des Theaters in der Josefstadt ergeben
sich noch zusätzliche Kosten in Höhe von 0,215 Millionen Euro. Für die
finanzielle Ausstattung des Musikfonds sind ergänzende Mittel in Höhe von 0,35
Millionen Euro erforderlich. Die saldierte Gesamtüberschreitung beträgt daher
0,565 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/13018 „Musik u. darst. Kunst; Allg. Kulturangelegenheiten;
Aufwendungen“
Für die Errichtung der Stiftung „Theater in der Josefstadt“ werden
zusätzliche finanzielle Mittel in der Höhe von 0,042 Millionen Euro benötigt.
VA-Ansatz 1/13028 „Literatur- und Verlagswesen; Aufwendungen“
Für die Vergabe von Staatspreisen für europäische Literatur ergibt sich im
Jahr 2005 ein Mehrbedarf in Höhe von 0,007 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/13046 „Film u. Medienkunst, Fotografie; Förderungen“
Für zusätzliche Schwerpunkte im Bereich des Films und der neuen Medien, der
Förderung der Alternativkinos und der Ausstellung „Bundesfotosammlung“ in
Salzburg werden ergänzende finanzielle Mittel in Höhe von 0,3 Millionen Euro
benötigt.
VA-Ansatz 1/13076 „Kulturentwicklung-Kulturinitiativen; Förderungen“
Durch den laufenden Förderungsschwerpunkt für regionale Kulturinitiativen
im ländlichen Raum ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 0,015 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/17008 „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen;
Zentralleitung; Aufwendungen“
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat in der Vergangenheit
über keine eigene Buchhaltung verfügt und konnte folglich keine
Ausgabenersparnis durch die Abgabe von Personal an die Buchhaltungsagentur
erzielen. Im Hinblick auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung
war die Kostenbelastung für das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in
Höhe von 0,44 Millionen Euro zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2005
nicht vorhersehbar.
VA-Ansatz 1/17107 „Beteiligungen, Abgeltungen; Österr. Agentur für
Gesundheit u. Ernährungssicherheit GmbH; Aufwendungen (Gesetzl.
Verpflichtungen)“
Der Mehrbedarf ergibt sich auf Grund der Änderung des Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetzes, wonach der Bundesminister für Gesundheit und
Frauen eine Bareinlage in der Höhe von 2 Millionen Euro zu erbringen hat.
VA-Ansatz 1/17206 „Bundesministerium; Gesundheitsvorsorge; Vorsorgemedizin;
Epidemiologische Maßnahmen; Förderungen“
Der Mehrbedarf in
Höhe von 0,1 Millionen Euro ergibt sich aus der Finanzierung der WHO Academy
Prevention Programs for the children of the world.
VA-Ansatz 1/63233 „Kulturbauten- und Liegenschaftsverwaltung; Kulturbauten;
Anlagen“
Das Washingtoner
Abkommen vom 23.01.2001 ist die rechtliche Grundlage in der Frage der
Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus. Gemäß Pkt. 6
des Anhangs A hat sich die österreichische Bundesregierung verpflichtet, der
israelitischen Kultusgemeinde einen Betrag von 8 Millionen US-Dollar für den
Bau einer Sportanlage des Vereins Hakoah zur Verfügung zu stellen. Dieser
Betrag wird je zur Hälfte vom Bund und dem Land Wien aufgebracht. Für die
Überweisung des Bundesanteiles werden 4,257 Millionen Euro benötigt.
VA-Ansatz 1/65018 „Verkehr, Innovation und Technologie; Bundesministerium;
Schifffahrtsaufsicht; Aufwendungen“
Mit der Firma VERBUND-Austrian Hydro Power AG wurde ein neuer Vertrag über
die Abgeltung von schifffahrtstechnischen Aufwendungen abgeschlossen. Gemäß
Pkt. III des Vertrages beträgt der jährliche Pauschalbetrag nunmehr rund 1,52
Millionen Euro. Im Bundesvoranschlag 2005 sind beim Ansatz 1/65018/7280 nur
0,845 Millionen Euro veranschlagt, weshalb ergänzende finanzielle Mittel in
Höhe von 0,675 Millionen Euro benötigt werden.
VA-Ansatz 1/65266 „Verkehr, Innovation und Technologie; Bundesministerium
(Förderungsmaßnahmen); Förderungen an Privatbahnen“
Die finanzielle
Unterstützung von Erhaltungsmaßnahmen der Infrastruktur erfolgt bei ÖBB und
Privatbahnen. Die Finanzierung aus dem Voranschlagsansatz 1/65158 wurde in
Anlehnung an die ebenfalls aus diesem Titel getätigte Finanzierung von
Anschlussbahnweichen durchgeführt.
Auf Grund der
nunmehr erforderlichen und aus Anlass der Überprüfung der Privatbahnen auch
durch den Rechnungshof bereits geforderten Bereinigung der Zahlungen aus den
jeweiligen Ansätzen wären die für infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehenen
Mittel vom Ansatz 1/65158/7281/900 Privatbahnen auf den Ansatz 1/65266
"Förderung an Privatbahnen" umzuschichten.
VA-Ansatz 1/65498 „Verkehr, Innovation und Technologie;
Wasserbauverwaltung; via Donau - ÖWG; Aufwendungen“
Mit Inkrafttreten
des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation der
Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz mit 1.1.2005 wurde die
ehemalige Wasserstraßendirektion aufgelöst und die Aufgaben der WSD großteils
der neu gegründeten via donau – ÖWG übertragen. Die von der WSD begonnenen und
beauftragten Bauvorhaben müssen von der via donau - ÖWG weitergeführt werden
und wofür die hiefür benötigten Mittel in Höhe von 2,32 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt werden.
Zu § 2:
VA-Ansatz 1/10005 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Bezugsvorschüsse“
Eine verminderte Inanspruchnahme von Bezugsvorschüssen führt zu
Ausgabeneinsparungen in Höhe von 0,1 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/10007 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen (Gesetzl.
Verpflichtungen)“
Geringere Ausgaben im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes, der
Kinderbeihilfe und bei den Ruhebezügen führen zu Ausgabeneinsparungen in der
Höhe von 0,2 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/10008 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen“
Durch Einsparungen im Bereich des Mietaufwandes kommt es zu Minderausgaben
in der Höhe von 0,082 Millionen
Euro.
VA-Ansatz 1/11006 „Bundesministerium für Inneres; Zentralleitung;
Förderungen“
Einsparungen bei anderen Förderungsausgaben im Bereich Bundesministerium
für Inneres-Zentralleitung führen zu Minderausgaben in Höhe von 0,01 Millionen
Euro.
VA-Ansatz 1/12008 „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur;
Zentralleitung (Verwaltungsbereich Bildung); Aufwendungen“
Für die Umsetzung der Schwerpunkte „Erziehung durch Sport“, „Lebenslanges
Lernen“ und „Bildungsinnovation“ werden Ausgabenrückstellungen in Höhe von
0,634 Millionen Euro vorgenommen.
VA-Ansatz 1/13056 „Kulturelle Schwerpunktprogramme; Förderungen“
Auf Grund verminderter Ausgaben für Förderungsprogramme im Bereich der
Musik und darstellenden Kunst sowie Film und neue Medien ergeben sich
Einsparungen in Höhe von 0,865 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/13078 „Kulturentwicklung-Kulturinitiativen; Aufwendungen“
Durch die zeitliche Straffung von Jurysitzungen und durch die Reduzierung
von Umfragestudien zur Kulturentwicklung kommt es zu Minderausgaben in Höhe von
0,015 Millionen Euro.
VA-Ansatz 1/50400 „Zoll- und Abgabenverwaltung; Personalausgaben“
Die Einsparungen in Höhe von 0,344 Millionen Euro ergeben sich aus der
Überstellung von Zollwachebediensteten in das Bundesministerium für Inneres.
VA-Ansatz 1/65158 „Verkehr, Innovation und Technologie; Bundesministerium
(Zweckaufwand); Gemeinwirtschaftliche Leistungen“
Die Minderausgaben
ergeben sich durch eine Mittelumschichtung vom Voranschlagsansatz 1/65158 zum
Voranschlagsansatz 1/65266.
VA-Ansatz
2/58904 „Finanzierungen,
Währungstauschverträge; Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame Einnahmen“
Die Mehreinnahmen in Höhe von 4,797 Millionen Euro ergeben sich auf Grund
eines höheren Emmissionsagios als bei der Erstellung des Bundesvoranschlages
angenommen.
VA-Ansatz 2/51297 „Auflösung von Rücklagen“
Für den Fall, dass die seinerzeitige Zweckbindung dem Grunde und der Höhe
nach wegfällt, sind Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen.
Diese Voraussetzung trifft auf folgende Rücklagen und Konten zu, wobei es
sich bei den Beträgen in den Klammern jeweils um Eurobeträge handelt:
Rücklagenkonto 2985 Ugl 109 (54.777), 2985 Ugl 175 (7.000), 2985 Ugl 254
(235.000), 2985 Ugl 686 (675.000), 2986 Ugl 656 (328.269), 2986 Ugl 657
(480.877), 2986 Ugl 658 (861.944), 2987 Ugl 078 (9.000), 2987 Ugl 111
(1.195.000), 2987 Ugl 231 (648.910), 2987 Ugl 286 (570.000), 2987 Ugl 401
(15.351), 2897 Ugl 402 (50.130), 2987 Ugl 403 (15.742) und 2989 Ugl 864
(33.000).