Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2005 nicht vorhersehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2005.

Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.

Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei der überwiegende Teil durch Ausgabenumschichtungen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.

Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2005 zusammengefasst.

 

 

Millionen Euro

Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund...............................................................

16,551

kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund............................................................

6,574

durch Mehreinnahmen in Höhe von rund...................................................................................

4,797

und in Rücklagenauflösungen von rund.....................................................................................

5,180

bedeckt werden.

Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.

Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 9,977 Millionen Euro.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.


II. Besonderer Teil

Zu § 1:

VA-Ansatz 1/10606 „Bundeskanzleramt; Sportangelegenheiten; Sportförderung; Förderungen“

Die Bewerbungskosten für die Olympischen Winterspiele 2014 verursachen im Finanzjahr 2005 einen Mehraufwand in Höhe von 0,3 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/10636 „Bundeskanzleramt; Sportangelegenheiten; Bundessporteinrichtungen Gesellschaft m.b.H.; Förderungen“

Die Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH hat für die Finanzjahre 2004 und 2005 den gesamten in § 10 Abs. 1 Bundessporteinrichtungsorganisationsgesetz (BSEOG) normierten finanziellen Rahmen für den Fördertarifausgleich in Anspruch genommen. Da dieser Voranschlagsansatz jedoch nicht in der erforderlichen Höhe budgetiert wurde, konnte nicht der gesamte Betrag ausbezahlt werden. Es besteht somit noch eine offene Forderung für die Jahre 2004 und 2005 in Höhe von 0,218 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/11708 „Sicherheitsexekutive; Aufwendungen“

Der Mehraufwand ergibt sich aus dem Budgetmitteltransfer (Sachaufwand) im Zusammenhang mit der Übernahme weiterer Zollwachebedienstete durch das Bundesministerium für Inneres im Jahre 2005.

VA-Ansatz 1/11776 „Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen; Förderungen“

Auf Grund der Förderung des Kuratoriums Sicheres Österreich (KSÖ) für die Präventions-Roadshow „Keine Chance für lange Finger“ werden zusätzliche Mittel in Höhe von 0,01 Millionen Euro benötigt.

VA-Ansatz 1/12206 „Allgemein-pädagogische Erfordernisse; Förderungen“

Auf Grund des EU-Schwerpunktes „Erziehung durch Sport“ und dem Projekt „Jugend Innovativ“ werden im Bereich der Förderungen bei den Allgemeinpädagogischen Erfordernissen zusätzliche Mittel in Höhe von 0,456 Millionen Euro benötigt.

VA-Ansatz 1/12216 „Erwachsenenbildung; Förderungen“

Für die Umsetzung des EU-Schwerpunktes „Lebenslanges Lernen“ und die fachspezifische Weiterbildung der Qualitätsentwicklung in der Erwachsenenbildung werden zusätzliche Mittel in Höhe von 0,169 Millionen Euro benötigt.

VA-Ansatz 1/12266 „Berufsbildendes Schulwesen; Förderungen“

Im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt „Bildungsinnovation“ sind im Bereich der Förderung von Privatschulen für e-learning Projekte im Unterricht zusätzliche Mittel in Höhe von 0,009 Millionen Euro erforderlich.

VA-Ansatz 1/13016 „Musik u. darst. Kunst; Allg. Kulturangelegenheiten; Förderungen“

Nach der betrieblichen Sanierung des Theaters in der Josefstadt ergeben sich noch zusätzliche Kosten in Höhe von 0,215 Millionen Euro. Für die finanzielle Ausstattung des Musikfonds sind ergänzende Mittel in Höhe von 0,35 Millionen Euro erforderlich. Die saldierte Gesamtüberschreitung beträgt daher 0,565 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/13018 „Musik u. darst. Kunst; Allg. Kulturangelegenheiten; Aufwendungen“

Für die Errichtung der Stiftung „Theater in der Josefstadt“ werden zusätzliche finanzielle Mittel in der Höhe von 0,042 Millionen Euro benötigt.

VA-Ansatz 1/13028 „Literatur- und Verlagswesen; Aufwendungen“

Für die Vergabe von Staatspreisen für europäische Literatur ergibt sich im Jahr 2005 ein Mehrbedarf in Höhe von 0,007 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/13046 „Film u. Medienkunst, Fotografie; Förderungen“

Für zusätzliche Schwerpunkte im Bereich des Films und der neuen Medien, der Förderung der Alternativkinos und der Ausstellung „Bundesfotosammlung“ in Salzburg werden ergänzende finanzielle Mittel in Höhe von 0,3 Millionen Euro benötigt.

VA-Ansatz 1/13076 „Kulturentwicklung-Kulturinitiativen; Förderungen“

Durch den laufenden Förderungsschwerpunkt für regionale Kulturinitiativen im ländlichen Raum ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 0,015 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/17008 „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen; Zentralleitung; Aufwendungen“

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat in der Vergangenheit über keine eigene Buchhaltung verfügt und konnte folglich keine Ausgabenersparnis durch die Abgabe von Personal an die Buchhaltungsagentur erzielen. Im Hinblick auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung war die Kostenbelastung für das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in Höhe von 0,44 Millionen Euro zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2005 nicht vorhersehbar.

VA-Ansatz 1/17107 „Beteiligungen, Abgeltungen; Österr. Agentur für Gesundheit u. Ernährungssicherheit GmbH; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“

Der Mehrbedarf ergibt sich auf Grund der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, wonach der Bundesminister für Gesundheit und Frauen eine Bareinlage in der Höhe von 2 Millionen Euro zu erbringen hat.

VA-Ansatz 1/17206 „Bundesministerium; Gesundheitsvorsorge; Vorsorgemedizin; Epidemiologische Maßnahmen; Förderungen

Der Mehrbedarf in Höhe von 0,1 Millionen Euro ergibt sich aus der Finanzierung der WHO Academy Prevention Programs for the children of the world.

VA-Ansatz 1/63233 „Kulturbauten- und Liegenschaftsverwaltung; Kulturbauten; Anlagen“

Das Washingtoner Abkommen vom 23.01.2001 ist die rechtliche Grundlage in der Frage der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus. Gemäß Pkt. 6 des Anhangs A hat sich die österreichische Bundesregierung verpflichtet, der israelitischen Kultusgemeinde einen Betrag von 8 Millionen US-Dollar für den Bau einer Sportanlage des Vereins Hakoah zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird je zur Hälfte vom Bund und dem Land Wien aufgebracht. Für die Überweisung des Bundesanteiles werden 4,257 Millionen Euro benötigt.

VA-Ansatz 1/65018 „Verkehr, Innovation und Technologie; Bundesministerium; Schifffahrtsaufsicht; Aufwendungen“

Mit der Firma VERBUND-Austrian Hydro Power AG wurde ein neuer Vertrag über die Abgeltung von schifffahrtstechnischen Aufwendungen abgeschlossen. Gemäß Pkt. III des Vertrages beträgt der jährliche Pauschalbetrag nunmehr rund 1,52 Millionen Euro. Im Bundesvoranschlag 2005 sind beim Ansatz 1/65018/7280 nur 0,845 Millionen Euro veranschlagt, weshalb ergänzende finanzielle Mittel in Höhe von 0,675 Millionen Euro benötigt werden. 

VA-Ansatz 1/65266 „Verkehr, Innovation und Technologie; Bundesministerium (Förderungsmaßnahmen); Förderungen an Privatbahnen“

Die finanzielle Unterstützung von Erhaltungsmaßnahmen der Infrastruktur erfolgt bei ÖBB und Privatbahnen. Die Finanzierung aus dem Voranschlagsansatz 1/65158 wurde in Anlehnung an die ebenfalls aus diesem Titel getätigte Finanzierung von Anschlussbahnweichen durchgeführt.

Auf Grund der nunmehr erforderlichen und aus Anlass der Überprüfung der Privatbahnen auch durch den Rechnungshof bereits geforderten Bereinigung der Zahlungen aus den jeweiligen Ansätzen wären die für infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehenen Mittel vom Ansatz 1/65158/7281/900 Privatbahnen auf den Ansatz 1/65266 "Förderung an Privatbahnen" umzuschichten.

VA-Ansatz 1/65498 „Verkehr, Innovation und Technologie; Wasserbauverwaltung; via Donau - ÖWG; Aufwendungen“

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz mit 1.1.2005 wurde die ehemalige Wasserstraßendirektion aufgelöst und die Aufgaben der WSD großteils der neu gegründeten via donau – ÖWG übertragen. Die von der WSD begonnenen und beauftragten Bauvorhaben müssen von der via donau - ÖWG weitergeführt werden und wofür die hiefür benötigten Mittel in Höhe von 2,32 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Zu § 2:

VA-Ansatz 1/10005 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Bezugsvorschüsse“

Eine verminderte Inanspruchnahme von Bezugsvorschüssen führt zu Ausgabeneinsparungen in Höhe von 0,1 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/10007 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“

Geringere Ausgaben im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes, der Kinderbeihilfe und bei den Ruhebezügen führen zu Ausgabeneinsparungen in der Höhe von 0,2 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/10008 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen“

Durch Einsparungen im Bereich des Mietaufwandes kommt es zu Minderausgaben in der Höhe von  0,082 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/11006 „Bundesministerium für Inneres; Zentralleitung; Förderungen“

Einsparungen bei anderen Förderungsausgaben im Bereich Bundesministerium für Inneres-Zentralleitung führen zu Minderausgaben in Höhe von 0,01 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/12008 „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Zentralleitung (Verwaltungsbereich Bildung); Aufwendungen“

Für die Umsetzung der Schwerpunkte „Erziehung durch Sport“, „Lebenslanges Lernen“ und „Bildungsinnovation“ werden Ausgabenrückstellungen in Höhe von 0,634 Millionen Euro vorgenommen.

VA-Ansatz 1/13056 „Kulturelle Schwerpunktprogramme; Förderungen“

Auf Grund verminderter Ausgaben für Förderungsprogramme im Bereich der Musik und darstellenden Kunst sowie Film und neue Medien ergeben sich Einsparungen in Höhe von 0,865 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/13078 „Kulturentwicklung-Kulturinitiativen; Aufwendungen“

Durch die zeitliche Straffung von Jurysitzungen und durch die Reduzierung von Umfragestudien zur Kulturentwicklung kommt es zu Minderausgaben in Höhe von 0,015 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/50400 „Zoll- und Abgabenverwaltung; Personalausgaben“

Die Einsparungen in Höhe von 0,344 Millionen Euro ergeben sich aus der Überstellung von Zollwachebediensteten in das Bundesministerium für Inneres.

VA-Ansatz 1/65158 „Verkehr, Innovation und Technologie; Bundesministerium (Zweckaufwand); Gemeinwirtschaftliche Leistungen“

Die Minderausgaben ergeben sich durch eine Mittelumschichtung vom Voranschlagsansatz 1/65158 zum Voranschlagsansatz 1/65266.

VA-Ansatz 2/58904 „Finanzierungen, Währungstauschverträge; Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame Einnahmen“

Die Mehreinnahmen in Höhe von 4,797 Millionen Euro ergeben sich auf Grund eines höheren Emmissionsagios als bei der Erstellung des Bundesvoranschlages angenommen.

VA-Ansatz 2/51297 „Auflösung von Rücklagen“

Für den Fall, dass die seinerzeitige Zweckbindung dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, sind Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen.

Diese Voraussetzung trifft auf folgende Rücklagen und Konten zu, wobei es sich bei den Beträgen in den Klammern jeweils um Eurobeträge handelt:

Rücklagenkonto 2985 Ugl 109 (54.777), 2985 Ugl 175 (7.000), 2985 Ugl 254 (235.000), 2985 Ugl 686 (675.000), 2986 Ugl 656 (328.269), 2986 Ugl 657 (480.877), 2986 Ugl 658 (861.944), 2987 Ugl 078 (9.000), 2987 Ugl 111 (1.195.000), 2987 Ugl 231 (648.910), 2987 Ugl 286 (570.000), 2987 Ugl 401 (15.351), 2897 Ugl 402 (50.130), 2987 Ugl 403 (15.742) und 2989 Ugl 864 (33.000).