1196 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 623/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterrichtsgarantie der Schulen
Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen
und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Mai
2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Als wesentliche Maßnahme zur Optimierung der innerschulischen Organisation mit dem Ziel der Verbesserung des Unterrichts empfiehlt die Zukunftskommission in ihrem Abschlussbericht eine Unterrichtsgarantie der Schulen: ‚Schulbehörden und Schulen sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, die vom Lehrplan vorgeschriebene bzw. im standortbezogenen Schulprogramm genauer definierte Anzahl von Jahresstunden in den einzelnen Fächern auch möglichst vollständig fachbezogen abzuhalten.‛ (55) Nach den Empfehlungen der Zukunftskommission sollte ein Stundenausfall im maximalen Ausmaß von 5% pro Fach und insgesamt 5% pro Klasse bei entsprechender Begründung toleriert werden. Jährliche Abweichungen von der Unterrichtsgarantie über die 5%-Grenze hinaus sind verpflichtend mit den SchulpartnerInnen und mit den zuständigen Behörden zu besprechen, worauf Maßnahmen folgen müssen, die einen derartigen Stundenausfall im folgenden Schuljahr möglichst verhindern.
Eine Übersicht über den tatsächlich stattgefundenen Unterricht in allen Fächern und Klassen ist in der jeweiligen Schulbilanz zu geben.
Zur Unterrichtsgarantie gehört für die Zukunftskommission auch der rechtzeitige Beginn der Unterrichtsstunden. Es sei Aufgabe desR SchulleiterIn, die Abfolge von Unterricht und Pause so zu planen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Um diese Unterrichtsgarantie einhalten zu
können, bedarf es einiger Voraussetzungen, auf die die Zukunftskommission
aufmerksam macht. Dazu gehören flexible Maßnahmen in der Personalzuteilung und
–verwaltung und regionale Unterstützung für Supplierungen. Qualifizierte
Supplierungen habe das regionale Bildungsmanagement durch die Bereitstellung
ausreichender Personalreserven zu ermöglichen.“
Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. November 2005 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Dieter Brosz.
An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Mag. Dr. Alfred Brader, Beate Schasching, Franz Riepl, Dieter Brosz, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mares Rossmann, Mag. Christine Muttonen, Mag. Elisabeth Grossmann,
Dr. Robert Rada, Wolfgang
Großruck, DDr. Erwin Niederwieser, Werner Amon MBA und Mag. Kurt Gaßner sowie die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Wolfgang Großruck gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 11 22
Wolfgang Großruck Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann