1214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1122 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

und

über den Antrag 330/A der Abgeordneten Ing. Josef Winkler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG) geändert wird

Zur Regierungsvorlage 1122 der Beilagen:

Durch die in der gegenständlichen Regierungsvorlage vorgesehene Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes soll auch für Wahl- und Pflegeeltern die Inanspruchnahme der Sterbebegleitung ermöglicht werden. Weiters soll die Inanspruchnahmedauer bei der Begleitung schwersterkrankter Kinder auf insgesamt maximal neun Monate erweitert werden.

Durch die vorgesehene Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll die oberwähnte Verlängerung der Inanspruchnahmedauer bei der Begleitung schwerstkranker Kinder auch für Arbeitslose ermöglicht werden.

Durch die Novelle zum Landarbeitsgesetz sollen die im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz vorgesehenen Änderungen auch in dem Bereich des Landarbeitsgesetzes übernommen werden. Darüber hinaus werden Zitatberichtigungen vorgenommen und Redaktionsversehen der letzten Novellen bereinigt.

Zum Antrag 330/A:

Die Abgeordneten Ing. Josef Winkler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Jänner 2004 im Nationalrat eingebracht und im Allgemeinen Teil der Erläuterungen wie folgt begründet:

Der derzeitige Geltungsbereich trägt der dynamischen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in keiner Weise Rechnung. Er führt dazu, dass Arbeitnehmer, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, unterschiedlichen Arbeitsrechten oder überhaupt keinem Arbeitsrecht unterliegen. Eine effiziente Vertretung dieser Arbeitnehmergruppen wird dadurch in hohem Maße behindert. Außerdem ist die Zuordnung bestimmter Arbeitnehmer zu einem der in Betracht kommenden Arbeitsrechte von schwierigen Rechtsfragen belastet und mit der Gefahr verknüpft, dass einzelne (kleine) Gruppen von Arbeitnehmern überhaupt keinem Kollektivvertrag angehören. Eine Klärung dieser komplizierten und für die betroffenen Dienstnehmer nicht verständlichen Zuständigkeitsfragen ist daher dringend erforderlich. Sie soll in einer Weise erfolgen, dass Dienstnehmer, die im wesentlichen die gleichen Tätigkeiten ausüben, im gleichen Arbeitsrecht zusammengefasst werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ridi Steibl, Erwin Spindelberger, Dietmar Keck, Maximilian Walch, Karl Öllinger, Dr. Richard Leutner, Mag. Walter Tancsits, Franz Riepl, Ing. Josef Winkler, Theresia Haidlmayr sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag eingebracht. In diesem Abänderungsantrag war eine Neufassung des Artikel 1 betreffend die Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes enthalten. Weiters betraf dieser Abänderungsantrag folgende Änderungen betreffend Artikel 3 (Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984): § 1 Abs. 5, Entfall der §§ 29 und 30, § 158 Abs. 1, § 238a Abs. 2 sowie § 239 Abs. 27 und 28.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Durch die Beschlussfassung des diesem Bericht angeschlossenen Gesetzentwurfes hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales auch den Antrag 330/A miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 11 23

Ridi Steibl   Heidrun Silhavy

    Berichterstatterin                     Obfrau