1228 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 709/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitskonzept für die EURO 2008 -
Sicherheit bei Sportveranstaltungen
Die Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben
den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. September 2005 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das
Sicherheitskonzept für die Fußball-Europameisterschaft 2008 wurde überraschend
am 26.9.2005 durch die Bundesministerin für Inneres vorgestellt. Nach
Presseberichten sieht dieses Konzept eine umfassende Überwachung in
nachstehenden Bereichen vor:
Kriminalität,
Hooliganismus, Personenschutz, organisiertes Verbrechen, Katastrophenschutz,
Terrorismus und Verkehrssicherheit.
Konkret vorgesehen
sind dabei u.A. Sicherheitszonen mit Wegweiserecht um die Stadien
(SPG-Novelle), die Erstellung einer zentralen Gefährderdatei (Hooligan- Datei),
Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Einsatz von
strafrechtlichen Schnellverfahren. Grenzkontrollen könnten gegenüber den
Schengen-Staaten wieder eingeführt werden. Besondere Aufgaben sollen auch
private Sicherheitsdienste übernehmen.
Unbekannt sind
aber weiterhin die Kosten für die Umsetzung dieses geplanten
Sicherheitskonzeptes, die Details des Konzeptes sowie deren Kostentragung.
Nicht bekannt ist, in welcher Form und Umfang Videoüberwachung erfolgt, welche
Sicherheitstechnik eingesetzt wird und ob es zu einem Datenabgleich kommt. Nach
Ansicht der Antragsteller besteht die Gefahr, dass gerade durch „überzogene und
unverhältnismäßige Maßnahmen" friedliche Fußballfans pauschal
kriminalisiert werden.
In der
Anfragebeantwortung (3183/AB XXII. GP) wurde dem Fragesteller Abg. Mag. Maier
von der Innenministerin am 31.08.2005 dazu noch folgendes mitgeteilt:
„Das
von mir in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept beinhaltet folgende
Schwerpunkte:
Ordnungspolizeiliche,
verkehrspolizeiliche und grenzpolizeiliche Maßnahmen, Angelegenheiten des
Staatsschutzes, der Kriminalpolizei, der Prävention, der Presse, der Schulung,
des Rechtes und der technischen Logistik, Risikobewertungen und Erstellung von
Lagebildern unter Einbindung der Erfahrungen stattgefundener
Sportgroßveranstaltungen wie zum Beispiel die EURO 2004 in Portugal, Zusammenarbeit
mit dem nicht dem BM.I angehörigen Organisationseinheiten weiterer betroffener
Ressorts sowie eine intensive Zusammenarbeit mit der Schweiz und Deutschland,
ebenso mit allen anderen betroffenen Staaten.“
Auch das
Justizressort ist nach der AB 3142 XXII. GP vom 18.8.2005 in dieses
Sicherheitskonzept eingebunden:
„Die
bestehenden Strukturen der justiziellen Zusammenarbeit in strafrechtlichen
Angelegenheiten werden auch der Bekämpfung allf. Rowdytums bei der EM 2008
dienen. Die Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den
Mitgliedstaaten sowie die Beschleunigung und Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den Justizbehörden in den Mitgliedstaaten gehören zu den zentralen
Aufgaben des Europäischen Justiziellen Netzes und von EUROJUST. Die auf
europäischer Ebene in diesem Bereich spezifisch geschaffene Zusammenarbeit
stellt in erster Linie auf eine verstärkte Kooperation und Informationsaustausch
zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten ab (vgl. Entschließung des
Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die
internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und
Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit
Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat
treffen, ABI 2002 C 22, 1ff, und Entscheidung des Rates vom 25. April 2002
betreffend die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension, ABI
2002 L 121, 1ff).“
In Kürze (39.
Woche) sollen durch die Innenministerin bilaterale Verträge mit der Schweiz abgeschlossen werden, die das Sicherheitskonzept
regeln, ohne dass der Österreichische Nationalrat
und der Österreichische Datenschutzrat damit befasst wurden.
Damit sollen vermutlich sowohl für die Mitglieder des Nationalrates wie auch für die Datenschützer vollendete Tatsachen geschaffen
werden.
Für
den Bundeskanzler - als zuständigen Sportminister - war scheinbar die
Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in Österreich bislang kein Thema
und damit kein sportpolitisches Anliegen. (AB 1898 XXII. GP vom 16.8.2004)
... „Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit auf Sportplätzen ist, soweit sie nicht in der Autonomie der Verbände
liegt, das Bundesministerium für Inneres zuständig.“ ...
...
„Was die Frage der Vorbereitung der Euro 2008 betrifft, wurde seitens des Bundeskanzleramts
eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet, der auch der vom Bundesministerium
für Inneres nominierte Sicherheitskoordinator angehört“ ...
Diese allgemeine
Nichtantwort ersetzte die Antworten auf insgesamt 22 sportpolitisch nicht
unwesentliche Fragen.
Ähnlich die
Antwort des Bundeskanzlers in der aktuellen Anfragebeantwortung 3232/AB vom
6.9.2005:
„Wie
ich bereits in der Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1902/J
ausgeführt habe, ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung
und Sicherheit auf Sportplätzen, soweit sie nicht in der Autonomie der Verbände
liegt, das Bundesministerium für Inneres zuständig.
Ich
verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3364/J
des Bundesministers für Inneres.“ “
Der Ausschuss für
innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier
die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Günter Kößl, sowie die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und der Ausschussobmann Abgeordneter Rudolf Parnigoni.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Freund
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2005 11 29
Karl Freund Rudolf Parnigoni
Berichterstatter Obmann