1235 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1118 der Beilagen): Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel
Im Jänner 2004
erfolgte der Beschluss des Rates der Europäischen Union, die Europäische
Kommission zu ermächtigen, Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein
Kooperationsabkommen bezüglich eines zivilen globalen
Satellitennavigationssystems (GNSS) aufzunehmen. Diese Verhandlungen haben in
kurzer Zeit zum Erfolg und zur Paraphierung des vorliegenden Kooperationsabkommens
am 17. März 2004 geführt. Da das Abkommen sowohl Angelegenheiten im
Kompetenzbereich der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten regelt, war es
als gemischtes Abkommen zu schließen und bedarf daher der Genehmigung sowohl
durch die Europäische Gemeinschaft als auch durch alle Mitgliedstaaten.
Das Abkommen wurde
am 7. Juli 2004 in Brüssel, sowohl von der Europäischen Gemeinschaft aufgrund
eines Beschlusses des EU-Verkehrsministerrates vom 11. Juni 2004, als auch
durch die einzelnen Mitgliedstaaten, unterzeichnet.
Das zwischen den
Vertragsparteien gemeinsam formulierte Ziel ist die Einrichtung und der Ausbau
der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Staat Israel auf dem
Gebiet des zivilen Satellitennavigationsprogramms GALILEO.
Österreich hat in
den entsprechenden EU-Gremien die im Rahmen des Mandats von der Europäischen
Kommission erzielten Verhandlungsergebnisse anerkannt und die Inhalte der
Kooperation unterstützt.
Die Realisierung
des Projektes GALILEO als europäisches Satellitennavigationssystem ist von
strategischem verkehrs-, technologie- und auch sicherheitspolitischem Interesse
sowohl für die EU als auch für Österreich. Aus österreichischer Sicht ist die
Zusammenarbeit mit Drittländern und deren Einbindung in das Programm GALILEO
sehr wichtig, um die globale Komponente des GALILEO Systems zu stärken. Eine
möglichst breite Basis der Kooperation mit Drittländern und die Einbindung der
daraus zu erzielenden zusätzlichen Finanzmittel werden als entscheidende
Faktoren für die erfolgreiche Realisierung des gesamten Programms GALILEO
erachtet.
Die Kooperation
auf bestimmten sensiblen Gebieten ist zur Wahrung der europäischen
Sicherheitsinteressen durch den Vertrag (Art. 4) explizit ausgenommen und
müsste gegebenenfalls zwischen den Parteien in einer getrennten Vereinbarung
ausgehandelt werden.
Das
Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem
(GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem
Staat Israel ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der
Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es
enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und
hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im
innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen
gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen
keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt
werden, bedarf es keiner
Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Der Staatsvertrag
ist in deutscher, englischer und hebräischer Sprache abgefasst, wobei jeder
Text gleichermaßen authentisch ist.
Hinsichtlich der
Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat
vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die
hebräische Sprachfassung dadurch kundzumachen ist, dass sie zur öffentlichen
Einsichtnahme im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 29. November 2005
in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der
Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die
Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im
innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine
Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur
Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.
Ebenso wurde
einstimmig beschlossen, dass die hebräische Sprachfassung dadurch kundgemacht
werden soll, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der
Abschluss des Staatsvertrages: Kooperationsabkommen
über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel (1118 der Beilagen) wird genehmigt.
2. Die hebräische
Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen
Einsichtnahme im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.
Wien, 2005 11 29
Klaus Wittauer Kurt Eder
Berichterstatter Obmann