1237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die
Regierungsvorlage (1169 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die
Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivilprozessordnung, das
Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das
Signaturgesetz, das Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das
Ziviltechnikerkammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden
(Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006
– BRÄG 2006)
Mit der Einführung einer elektronischen „Berufssignatur“
für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker sollen diese künftig in die Lage
versetzt werden, im Rahmen ihrer Berufstätigkeit – unter Nachweis ihrer
Eigenschaft als Attribut der Signatur - mit den Rechtswirkungen einer
eigenhändigen Unterschrift elektronisch zu unterfertigen. Daneben sollen die
Notare und die Ziviltechniker über eine besondere elektronische
„Beurkundungssignatur“ verfügen können, die ihnen auch im hoheitlichen Bereich
ihrer Tätigkeit die Möglichkeiten der elektronischen Signatur zur Erstellung
öffentlicher Urkunden eröffnet. Um nun diese Signaturkarten auch strafrechtlich
möglichst gut abzusichern und die bestehenden Papierausweise der Berufsträger
in eine zeitgemäße Form zu bringen, sollen von den jeweiligen Kammern an ihre Mitglieder
nunmehr amtliche Lichtbildausweise in Kartenform ausgegeben werden, die mit den
qualifizierten Zertifikaten für die Berufs- bzw. Beurkundungssignaturen mit
Bürgerkartenfunktion zu versehen sind. Bei den Ausweiskarten für die
elektronische Beurkundungssignatur zur Ausstellung öffentlicher Urkunden sollen
den jeweiligen Amtsinhaber zusätzliche Sorgfaltsanforderungen in Bezug auf ihre
Aufbewahrung treffen. Auch die Kammern, die in Ansehung dieser Signaturen als
Registrierungsstellen im Sinn des Signaturgesetzes fungieren sollen, sollen
durch verschiedene Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass nur befugte
Standesmitglieder die jeweiligen Signaturen verwenden.
Den Kammern soll weiter auch die Möglichkeit eröffnet
werden, im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse elektronische Urkundenarchive
einzurichten.
Das Vorhaben dient auch der Schaffung der Grundlagen
für die Umsetzung der durch die Richtlinie 2003/58/EG geänderten
Publizitätsrichtlinie RL 68/151/EWG.
Der
Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag.
Terezija Stoisits sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
(1169 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2005 11 29
Michael Praßl Mag. Dr.
Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau