1238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die
Regierungsvorlage (1168 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das
Außerstreitgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariatstarifgesetz, die
Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungsordnung und das Bundesgesetz
über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geändert werden
(Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 – GIN 2006)
Nach der grundlegenden Neuordnung des
Gerichtsgebührenrechts durch die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle und einigen
seither vorgenommenen punktuellen Änderungen (etwa durch die
Zivilverfahrens-Novelle 2004) ergeben sich nun Novellierungserfordernisse
einerseits im Zusammenhang mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung
von Urkunden an die Gerichte und der elektronischen Abfrage auch der
Urkundensammlung des Grundbuchs und andererseits aus dem Wunsch nach einer
gerechteren Gestaltung des Tarifsystems für die einvernehmliche Scheidung.
Weiters zeigt sich im Insolvenzrecht folgendes
Problem: Wenn im Konkursverfahren ein Zwangsausgleichsvorschlag von den
Gläubigern angenommen wird und damit eine wesentliche Hürde auf dem Weg zur
Sanierung überwunden ist, muss der Schuldner derzeit unangemessen lange warten,
bis er die Eigenverwaltung über sein Vermögen zurückerlangt.
Mit dieser Novelle soll den angeführten
Änderungsbedürfnissen Rechnung getragen werden.
Der
Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits,
Dr. Christian Puswald, Mag. Johann
Maier sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
(1168 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2005 11 29
Michael Praßl Mag. Dr.
Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau