1256 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 740/A(E) der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung

und

über den Antrag 130/A(E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe)

Zum Antrag 740/A(E):

Die Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike Lunacek Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 740/A(E) am 16. November 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in Österreich, aber auch in vielen europäischen und außereuropäischen Staaten, entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem UN-Übereinkommen gegen Folter sowie weiteren Überein- kommen verboten. Dieses absolute Verbot, das in Österreich mit der EMRK im Verfassungsrang steht, gerät allerdings in den verschiedensten Staaten immer wieder in Gefahr aufgeweicht oder überhaupt missachtet zu werden. In den letzten Wochen sind in der internationalen Presse sogar Berichte über sog. Geheimgefängnisse in Europa aufgetaucht.

Amnesty International Österreich hat an die Nationalratsabgeordneten appelliert, Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung zu unterstützen. Dies wird unter anderem wie folgt begründet:

„Das absolute Verbot der Folter und Misshandlung stellt eine der zentralen menschenrechtlichen Errungenschaften dar. Misshandlung ist ein Verbrechen. Folter ist kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Terror, Folter ist Terror. Geständnisse, die durch Folter oder Misshandlung erzielt werden, dürfen unter keinen Umständen vor Gericht verwertet werden.“

Österreich und die Europäische Union sind wiederholt und nachdrücklich für die Aufrechterhaltung des absoluten Folterverbots eingetreten und haben diese Haltung zuletzt auch im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen bekräftigt. Das Folterverbot muss demnach selbstverständlich nicht nur für die EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländer sondern weltweit gelten.“

Zum Antrag 130/A(E):

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 130/A(E) am 08. Mai 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 18. Dezember 2002 wurde das Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) vom 10. Dezember 1984 von den Vereinten Nationen angenommen und den Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung und Ratifikation vorgelegt. Das Zusatzprotokoll sieht u.a. die Etablierung und den Ausbau nationaler Präventivmechanismen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung vor und führt zum Ausbau des Menschenrechtsschutzes und zu einer verbesserten und effizienteren Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte. Im Sinne eines verbesserten Menschenrechtsschutzes sollte Österreich das Zusatzprotokoll unverzüglich ratifizieren.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den Entschließungsantrag 130/A(E) in seiner Sitzung am 03. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Ulrike Lunacek die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Matthias Ellmauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits. Danach wurde der Entschließungsantrag 130/A(E) vertagt. Die vertagten Verhandlungen wurden am 02. Dezember 2005 wieder aufgenommen und die Beratungen gemeinsam mit dem Entschließungsantrag 740/A(E) durchgeführt.

Nach der Berichterstattung zum Entschließungsantrag 740/A(E) durch den Abgeordneten Matthias Ellmauer beteiligten sich an der gemeinsamen Debatte die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Georg Oberhaidinger, Matthias Ellmauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 740/A(E) einstimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag 130/A(E) gilt als miterledigt.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Matthias Ellmauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 12 02

                Matthias Ellmauer      Mag. Terezija Stoisits

       Berichterstatter                     Obfrau