Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin konsequent für die Einhaltung des absoluten Verbots von Folter und anderer Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe einzusetzen und in diesem Zusammenhang

1.      auf Ebene der Europäischen Union und der UNO weiterhin dafür einzutreten, dass auch angesichts der Bedrohung durch internationalen Terrorismus verfahrensrechtliche Garantien und menschenrechtliche Standards für Verdächtige eingehalten werden und internationalen menschenrechtlichen Überwachungsmechanismen (wie z.B. UN-Menschenrechtskommission, UN-Sonderberichterstatter) voller Zugang zu allen Anhalteorten ermöglicht wird;

2.      auch künftig Menschen nicht in Staaten abzuschieben oder auszuliefern, wenn ihnen dort Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe droht;

3.      in Umsetzung der vom Rat der Europäischen Union angenommenen Leitlinien die Einhaltung des absoluten Folterverbots, die Ratifizierung und Umsetzung einschlägiger internationaler Abkommen und die Zusammenarbeit mit internationalen Überwachungsmechanismen gegenüber Drittstaaten aktiv anzusprechen;

4.      Vorschläge für die innerstaatliche Umsetzung des von Österreich bereits unterzeichneten optionalen Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) so rasch als möglich auszuarbeiten, dieses Protokoll zu ratifizieren und sich auf europäischer Ebene weiterhin für eine EU-weite Ratifizierung und Umsetzung einzusetzen;

5.      sowie sich auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen, die von Folter oder Misshandlung bedroht werden, einzusetzen.