1304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 181/A(E)
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Gewährleistung einer gentechnikfreien Landwirtschaft
und Saatgutproduktion in Österreich
Die Abgeordneten
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2003 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Risiken der
Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bezug auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit sind bis jetzt nicht einschätzbar. Insbesondere
die Folgen einer großflächigen Verwendung gentechnisch veränderten Saatguts in
der Landwirtschaft sind mit heutigem Wissensstand in ihrer Komplexität nicht
verlässlich vorhersehbar. Andererseits kann aus den praktischen Erfahrungen mit
den bis jetzt auf den Markt gebrachten gentechnisch veränderten Sorten kein
überzeugender Beweis bezüglich ihrer volks- und ernährungswirtschaftlichen
Überlegenheit gewonnen werden.
Darüber hinaus
zeigen sich die Konsumentinnen mehrheitlich skeptisch gegenüber
Nahrungsmitteln, die aus gentechnisch veränderten Grundstoffen hergestellt
sind.
Insbesondere um
die Wahlfreiheit der Konsumentinnen auf lange Sicht sicherzustellen, und um
biologisch wirtschaftenden Betrieben in Österreich nachhaltig die Möglichkeit
zu sichern, richtlinienkonform zu produzieren, ist die Einrichtung von
„Gentechnikfreien Zonen" zu planen.
Auch wurde am 2.
Juli 2003 in zweiter Lesung vom Europaparlament im Rahmen der Richtlinie über
gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel beschlossen, die
Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG dahingehend abzuändern, dass die EU-
Mitgliedsstaaten angepasste Maßnahmen ergreifen können, um die gentechnische
Verunreinigung anderer Produkte zu verhindern. („Member States may take
appropriate measures to avoid the unintended presence of GMOs in other
products.”)“
Der Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in
seinen Sitzungen vom 8. Juni 2004 und 14. Februar 2006 in Verhandlung
genommen. An der Debatte am 8. Juni 2004 beteiligten sich nach der
Berichterstattung durch den Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima,
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer,
Heinz Gradwohl und Klaus Wittauer
sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und der Ausschussobmann
Abgeordneter Fritz Grillitsch. In der Debatte am 14.
Februar 2006 ergriffen die Abgeordneten Heinz Gradwohl,
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch,
Ing. Hermann Schultes, Franz Eßl
und Heidemarie Rest-Hinterseer sowie der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2006 02 14
Klaus Wittauer Fritz
Grillitsch
Berichterstatter Obmann