1359 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über die Regierungsvorlage (1344 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria samt Anhang
Die in der
Regierungsvorlage enthaltene Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG dient der
rechtlichen Umsetzung des Angebotes des Landes Niederösterreich, sich an der
Errichtung und am Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria zu
beteiligen, und definiert die finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen
von Bund und Land.
Das durch
Bundesgesetz einzurichtende Institute of Science und Technology - Austria ist
als Einrichtung für die Grundlagenforschung auf höchstem Niveau sowie für die
Postgraduiertenausbildung konzipiert. Die Entscheidung in der Frage des
Standortes für diese Einrichtung ist von der Bundesregierung aufgrund von
Gutachten zugunsten des Bestangebotes des Landes Niederösterreich getroffen
worden.
Den zentralen
Inhalt der Vereinbarung bildet die gemeinsame Finanzierung der Einrichtung. Die
Finanzierungsplanung ist vorerst auf zehn Jahre angelegt, aus der Vereinbarung
ist jedoch ersichtlich, dass das Institute of Science and Technology - Austria
auf Dauer errichtet werden soll.
Der Ausschuss für
Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner
Sitzung am 21. März 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des
Abgeordneten Mag. Dr. Alfred Brader, die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek,
Josef Broukal, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Michaela Sburny, Mag.
Heribert Donnerbauer, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Karin Hakl, Mag. Johann Moser, Carina Felzmann und Mag. Heidrun Walther sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung
wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des
Abschlusses der Vereinbarung zu empfehlen.
Ferner beschloss
der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit Stimmenmehrheit folgende
Feststellung:
„In Artikel IV
Abs. 1 der Vereinbarung ist eine Kostenerstattung des Bundes an das Land
Niederösterreich vorgesehen, sofern der laufende Betrieb des Institute vor
Ablauf von 25 Jahren endet. Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung geht
davon aus, dass in diesem Fall über die tatsächliche Höhe der Kostenerstattung
Verhandlungen zu führen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
1.
als Bezugsgröße für eine Kostenerstattung nur die tatsächlich investierten
Beträge gelten,
2.
alle Abschreibungen Anwendung finden,
3.
abgeschriebene Investitionen und Verbrauchsgüter nicht erstattet werden.“
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria samt Anhang (1344 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2006 03 21
Mag. Dr. Alfred Brader Mag. Dr. Magda Bleckmann
Berichterstatter Obfrau