1369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1333 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird,
sowie
über den Antrag 342/A der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird,
den Antrag 612/A(E) der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Realisierung der S34 (Traisentalschnellstraße),
den Antrag 242/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend vierspurigen Ausbau der B 303 bzw. E 59
und
über die Bürgerinitiative (17/BI) betreffend „Gegen den Ausbau der B 303 als Schnellstraße und in Folge als zukünftige Autobahn"
Mit der
Novellierung des Bundesstraßengesetzes 1971 durch BGBl. I Nr. 154/2004 wurde
eine Anpassung an das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 vorgenommen und
die bisherige Trassenverordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufes einer
Bundesstraße durch einen Bescheid ersetzt. Daraus resultiert ein
Regelungsbedarf verfahrensrechtlicher Fragen und der Nachbarrechte. In dieser
Hinsicht wird im vorliegenden Entwurf die
verfahrensvereinfachende Neuregelung bezüglich des Einbringens von
Stellungnahmen und Einwendungen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie anstatt wie bisher bei der Standortgemeinde getroffen. Es
erfolgt eine klare Regelung des Nachbarbegriffs mit einer Differenzierung
zwischen objektivem und subjektivem, die Parteistellung begründenden Nachbarschutz.
Weiters verfolgt
der Entwurf die Ziele der klaren Darstellung zulässiger Verbindungen zum
Sekundärstraßennetz und zu Eisenbahnanlagen. Die Regelungen betreffend
Ankündigungen und Werbungen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der
Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Bundesstraßen.
Die Regelung der
Straßenbaulast wird an die durch das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz
1997 geschaffene Rechtslage angepasst. Eine gesetzliche Möglichkeit der Beteiligung
Dritter an der Finanzierung wird vorgesehen.
Durch die
vorgesehene Auflage von Plänen gemäß § 14 BStG (Bundesstraßenplanungsgebiet)
wird die Kundmachung gleichzeitig kostensparend und bürgerfreundlich
organisiert.
Es erfolgt eine
Klarstellung verschiedener Begriffe, die in der Verwaltungspraxis immer wieder
zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt haben, und es werden Verweisungen an die
geänderte Rechtslage angepasst.
Bestimmte
Änderungen in den Verzeichnissen 1 und 2 werden aus Gründen der redaktionellen
Verbesserung durchgeführt. Hinzu kommen einzelne zusätzliche Straßen.
Der
Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage sowie die im Titel
genannten Anträge und die Bürgerinitiative 17/BI in seiner Sitzung am
23. März 2006 in Verhandlung genommen, die Bürgerinitiativen 17/BI und den
Antrag 342/A darüber hinaus auch in den Sitzungen vom 15. Februar 2005 und 18.
Jänner 2006, den Antrag 612/A(E) in der Sitzung vom 18. Jänner 2006, den Antrag
242/A(E) in den Sitzungen vom 30. Juni 2004, 15. Februar 2005 und 18. Jänner
2006. An den Debatten beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter
Christoph Kainz, die Abgeordneten Petra
Bayr, Anton Heinzl, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Gabriela Moser,
Johann Kurzbauer, Klaus Wittauer, Heidemarie
Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Evelin Lichtenberger,
Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag.
Karin Hakl, Rudolf Parnigoni, Mag. Heribert Donnerbauer,
Franz Glaser, Theresia Haidlmayr,
Ing. Erwin Kaipel, Heinz Gradwohl
sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach, die Staatssekretäre im Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und
Mag. Eduard Mainoni und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Ein von den
Abgeordneten Kurt Eder und Petra Bayr
eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der
Ausschussmehrheit.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit
Stimmenmehrheit angenommen. Die im
Titel erwähnten Anträge und die Bürgerinitiative 17/BI gelten als miterledigt.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Christoph Kainz gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1333 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 03 23
Christoph Kainz Kurt Eder
Berichterstatter Obmann