1369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1333 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird,

sowie

über den Antrag 342/A der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das  Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird,

den Antrag 612/A(E) der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Realisierung der S34 (Traisentalschnellstraße),

den Antrag 242/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend vierspurigen Ausbau der B 303 bzw. E 59

und

über die Bürgerinitiative (17/BI) betreffend „Gegen den Ausbau der B 303 als Schnellstraße und in Folge als zukünftige Autobahn"

Mit der Novellierung des Bundesstraßengesetzes 1971 durch BGBl. I Nr. 154/2004 wurde eine Anpassung an das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 vorgenommen und die bisherige Trassenverordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufes einer Bundesstraße durch einen Bescheid ersetzt. Daraus resultiert ein Regelungsbedarf verfahrensrechtlicher Fragen und der Nachbarrechte. In dieser Hinsicht wird im vorliegenden Entwurf die  verfahrensvereinfachende Neuregelung bezüglich des Einbringens von Stellungnahmen und Einwendungen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie anstatt wie bisher bei der Standortgemeinde getroffen. Es erfolgt eine klare Regelung des Nachbarbegriffs mit einer Differenzierung zwischen objektivem und subjektivem, die Parteistellung begründenden Nachbarschutz.

Weiters verfolgt der Entwurf die Ziele der klaren Darstellung zulässiger Verbindungen zum Sekundärstraßennetz und zu Eisenbahnanlagen. Die Regelungen betreffend Ankündigungen und Werbungen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Bundesstraßen.

Die Regelung der Straßenbaulast wird an die durch das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geschaffene Rechtslage angepasst. Eine gesetzliche Möglichkeit der Beteiligung Dritter an der Finanzierung wird vorgesehen.

Durch die vorgesehene Auflage von Plänen gemäß § 14 BStG (Bundesstraßenplanungsgebiet) wird die Kundmachung gleichzeitig kostensparend und bürgerfreundlich organisiert.

Es erfolgt eine Klarstellung verschiedener Begriffe, die in der Verwaltungspraxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt haben, und es werden Verweisungen an die geänderte Rechtslage angepasst.

Bestimmte Änderungen in den Verzeichnissen 1 und 2 werden aus Gründen der redaktionellen Verbesserung durchgeführt. Hinzu kommen einzelne zusätzliche Straßen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage sowie die im Titel genannten Anträge und die Bürgerinitiative 17/BI in seiner Sitzung am 23. März 2006 in Verhandlung genommen, die Bürgerinitiativen 17/BI und den Antrag 342/A darüber hinaus auch in den Sitzungen vom 15. Februar 2005 und 18. Jänner 2006, den Antrag 612/A(E) in der Sitzung vom 18. Jänner 2006, den Antrag 242/A(E) in den Sitzungen vom 30. Juni 2004, 15. Februar 2005 und 18. Jänner 2006. An den Debatten beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Christoph Kainz, die Abgeordneten Petra Bayr, Anton Heinzl, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Gabriela Moser, Johann Kurzbauer, Klaus Wittauer, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Evelin Lichtenberger, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Karin Hakl, Rudolf Parnigoni, Mag. Heribert Donnerbauer, Franz Glaser, Theresia Haidlmayr, Ing. Erwin Kaipel, Heinz Gradwohl sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach, die Staatssekretäre im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und Mag. Eduard Mainoni und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Ein von den Abgeordneten Kurt Eder und Petra Bayr eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit  angenommen. Die im Titel erwähnten Anträge und die Bürgerinitiative 17/BI gelten als miterledigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Christoph Kainz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1333 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 03 23

Christoph Kainz              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann