1437 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005, wird wie
folgt geändert:
1. Nach
§ 3a Abs. 1 wird folgender neuer Abs. 2 eingefügt:
„(2) Bei einem neuen
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für ein weiteres Kind gebührt unbeschadet des
§ 5 Abs. 5 der Zuschlag nach Abs. 1 bis maximal zur
Vollendung des 36. Lebensmonates des Mehrlingskindes weiter.“
2. Der bisherige
Abs. 2 des § 3a erhält die Bezeichnung „(3)“.
3. § 49 wird
folgender Abs. 10 angefügt:
„(10)
§ 3a Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/200x tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft und
ist auf Geburten nach dem 31. Dezember 2006 anzuwenden.“