1452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1411 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den  unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006)

Die Liberalisierung der Energiemärkte spielt eine zentrale Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Europäische Union hat seit Verabschiedung der Richtlinien 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt weitere gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen für den Energiesektor vorgegeben, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind und wesentliche Aspekte der Versorgungssicherheit und der Energieeffizienz beinhalten. Es handelt sich dabei um die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung, 2004/67/EG vom 26.4.2004, die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastruktureinrichtungen 2005/89/EG vom 18.1.2006 sowie um die Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie 2004/8/EWG vom 11.2.2004.

Das Auslaufen der Energiebewirtschaftungsgesetze soll weiters zum Anlass genommen werden, die Krisenvorsorge für den Bereich Erdgas neu zu ordnen sowie im Rahmen des EBMG Anpassungsmaßnahmen an die neuen Rahmenbedingungen vorzunehmen.

Die Regierungsvorlage hat folgende Ziele:

- Umsetzung der

             - Richtlinie 2004/8/EWG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 82/42/EWG

             - Richtlinie 2004/67/EWG des Rates vom 26. August über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung;

- effizientere Kontrolle der Netzbetreiber und von Unternehmen;

- Verbesserung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der Netzdienstleistungen;

- Vermeidung und rasche Beseitigung von Engpässen bei Fern- und Versorgungsleitungen;

- Forcierung des Aufbaus von neuen Infrastrukturen;

- Ausdehnung der Regulierung auf grenzüberschreitende Lieferungen im Erdgasbereich;

- Neuordnung der Lenkungsmaßnahmen für den Erdgasbereich;

- Verbesserungen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes;

- Einbeziehung von Biokraftstoffen in die Pflichtbevorratung; flexiblerer Aufbau und Abbau von Pflichtnotstandsreserven durch Lagerhalter, für die der Bund die Bundeshaftung übernommen hat.

Zum wesentlichen Inhalt der gegenständlichen Vorlage:

- Neuordnung der Lenkungsmaßnahmen für den Erdgasbereich;

- Verankerung von Kriterien für den Wirkungsgrad der KWK und eines Herkunftsnachweissystems für Strom aus hocheffizienten KWK;

- Verpflichtung der Netzbetreiber Engpässe im Netz zu ermitteln und Maßnahmen zu setzen um Engpässe zu vermeiden;

- Verpflichtung der Betreiber von bestimmten Elektrizitätserzeugungsanlagen zur Teilnahme an der Primärregelung;

- Bestimmung von Standards betreffend die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der Netzdienstleistungen;

- Ausnahmeregelung für neue Infrastrukturen;

- Ausdehnung des Regulierungssystems auf grenzüberschreitende Transporte im Erdgasbereich;

- Verankerung von Pflichten der Speicherunternehmen;

- Bestimmung eines Versorgers letzter Instanz; Mindestanforderungen an Rechnungen und Informations- und Werbematerial;

- Koordinierung der Abgabeaktivitäten der Verteilernetz- und der Fernleitungsnetzbetreiber im Rahmen der Langfristplanung der Regelzonenführer;

- Verankerung der Parteistellung der Regulierungsbehörden (Regulatoren);

- Neuregelung des Streitbeilegungsverfahrens; Verankerung der Rechtsgrundlage für die Erlassung einer Geschäftseinteilung, Geschäftsordnung und Vertretungsregelung in der Energie-Control GmbH

- Einbeziehung von Biokraftstoffen in die Erdölbevorratung; Lagerhaltern mit Bundeshaftung soll ein flexiblerer Aufbau bzw. Abbau von Pflichtnotstandsreserven ermöglicht werden; Verbot der Gewinnausschüttung von Lagerhaltern, für die der Bund eine Bundeshaftung übernommen hat.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Mag. Werner Kogler, Mag. Johann Moser sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karlheinz Kopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006-05-09

Karlheinz Kopf Dr. Reinhold Mitterlehner

       Berichterstatter                  Obmann