1464 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1357 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Das Feuerwehrwesen in Österreich wird neben den Berufs- und Betriebsfeuerwehren ganz wesentlich von den etwa 300 000 Feuerwehrmännern und -frauen getragen. Neben ihrer ursprünglichen Aufgabe des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes leisten die Feuerwehren auch Hilfe nach Unfällen, allen Notlagen für Mensch und Tier und nicht zuletzt auch bei Schadens- bzw. Katastrophenfällen.

Den freiwilligen Feuerwehren kommt eine immanente gesellschaftspolitische Bedeutung in den Gemeinden und für den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu. Uneigennütziger Einsatz für die Mitmenschen, oft auch unter Gefährdung des eigenen Lebens, Einordnung in ein Team, um die notwendige Schlagkraft erreichen zu können, und der Wille für eine dauernde Aus- und Weiterbildung zur Vorbereitung auf den Notfall sind Tugenden, die auch an die Feuerwehrjugend weitergegeben werden. Die österreichischen Feuerwehren leisten damit einen Beitrag für die Jugenderziehung, dessen Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Wenngleich das Feuerwehrwesen Sache der Länder ist, erfolgt dessen Finanzierung auch durch Abgaben und Abgabenanteile, die vom Bund eingehoben werden, und zwar zum einen über die Feuerschutzsteuer, zum anderen über Anteile des Katastrophenfonds:

1.      Die Feuerschutzsteuer ist zwar in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine ausschließliche Landesabgabe, da deren Ertrag zu 100% den Ländern zufließt, wird aber vom Bundesgesetzgeber geregelt und von den Finanzbehörden des Bundes eingehoben (§ 18 FAG 2005). In den Jahren 2000 bis 2005 wurden vom Bund zwischen 45,3 und 61,5 Millionen Euro an die Länder an Feuerschutzsteuer weitergeleitet.

2.      Von den Mitteln des Katastrophenfonds werden 8,89% zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder reserviert und vom Bund den einzelnen Ländern im Verhältnis der Volkszahl zur Verfügung gestellt (§ 3 Z 2 KatFG 1996). Diese Anteile betrugen in den Jahren 2000 bis 2005 zwischen 21,4 und 23,5 Millionen Euro. Dieser Anteil aus den Fondsmitteln betrug übrigens bis zum Jahr 2004 8,49% und wurde mit der Novelle BGBl. I Nr. 5/52004 auf den jetzigen Prozentsatz von 8,89 erhöht, um die Mindereinnahmen aus der Steuerreform auszugleichen.

Die Höhe dieser Mittel hängt also unmittelbar vom Aufkommen aus den zugrunde liegenden Abgaben, dh. der Feuerschutzsteuer sowie der für die Dotierung des Katastrophenfonds wesentlichen Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab, somit indirekt auch von konjunkturellen Einflüssen und von Steuerreformen. Das ist aus Sicht der Feuerwehren aber problematisch, weil das die Möglichkeit beeinträchtigt, diese Mittel mittelfristig hinreichend genau zu planen.

Mit dieser Novelle zum Katastrophenfondsgesetz 1996 soll daher bis einschließlich des Jahres 2008 ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln von jährlich 90 Millionen Euro vorgesehen werden. Damit garantiert der Bund den Feuerwehren eine Mindeststeigerung gegenüber dem Volumen aus dem Jahr 2000 von damals 66,7 Millionen Euro um 35%.

Diese Neuregelung über die Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmittel soll zunächst bis Ende 2008 befristet werden. Es wird jedoch in Aussicht genommen, im Jahr 2008 Gespräche mit dem Ziel einer Lösung für die folgenden Jahre zu führen.

Eine allfällige Erhöhung der Katastrophenfondsmittel wird zunächst aus dessen Rücklagen finanziert, über die Abschöpfungsregelung des § 5 KatFG 1996, mit dem die Rücklage auf 29 Millionen Euro begrenzt wird, jedoch de facto zu Lasten des allgemeinen Bundesbudgets. Nach derzeitigen Schätzungen wird diese Garantie im Jahr 2006 mit etwa 2 Millionen Euro schlagend.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Ing. Hermann Schultes, Mag. Werner Kogler, Marianne Hagenhofer, Dr. Christoph Matznetter und August Wöginger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1357 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 10

Jakob Auer Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann