1485 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (1432 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
Die Richtlinie vom
11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die
Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransportes ausüben (2002/15/EG), war bis
zum 23. März 2005 umzusetzen, wobei in einigen Punkten Anpassungsbedarf
für die österreichische Rechtslage besteht. Weiters sind aufgrund der
Neuerlassung der EU-Lenkzeiten-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ebenfalls diverse
Anpassungen im AZG und ARG notwendig.
Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll eine
EU-konforme Rechtslage geschaffen werden. Im Einzelnen enthält die
Regierungvorlage folgende Maßnahmen:
‑ Änderung
des Geltungsbereiches der Sonderregelungen für Lenker unter Berücksichtigung
der unmittelbaren Geltung der Lenkzeiten-Verordnung für bestimmte Fahrzeuge
‑ Anpassungen
bei der Wochenhöchstarbeitszeit
‑ Schaffung
einer besonderen Ruhepausenregelung
‑ Regelung
der Nachtarbeit
‑ Beibehaltung
der Sonderregelung für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr
‑ Schaffung
besonderer Informationspflichten
‑ Ausweitung
der Regelung über Regress und Schadenersatz
‑ Umgestaltung
der Strafbestimmungen
Aus dem Vorblatt
der Regierungsvorlage ergibt sich, dass für das Budget keine finanziellen
Auswirkungen gegeben sind.
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war
der Abgeordnete Anton Doppler. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr.
Richard Leutner, Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits und
Erwin Spindelberger.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch
einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 21 der Regierungsvorlage
eingebracht, wodurch ein Redaktionsversehen beseitigt werden soll (ohne diese
Berichtigung wären irrtümlich zwei Inkrafttretensbestimmungen für § 24 Z 3
Arbeitszeitgesetz vorgesehen).
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag.
Walter Tancsits und Maximilian Walch mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 05 16
Anton Doppler Heidrun Silhavy
Berichterstatter Obfrau