1485 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1432 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

 

Die Richtlinie vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransportes ausüben (2002/15/EG), war bis zum 23. März 2005 umzusetzen, wobei in einigen Punkten Anpassungsbedarf für die österreichische Rechtslage besteht. Weiters sind aufgrund der Neuerlassung der EU-Lenkzeiten-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ebenfalls diverse Anpassungen im AZG und ARG notwendig.

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll eine EU-konforme Rechtslage geschaffen werden. Im Einzelnen enthält die Regierungvorlage folgende Maßnahmen:

       Änderung des Geltungsbereiches der Sonderregelungen für Lenker unter Berücksichtigung der unmittelbaren Geltung der Lenkzeiten-Verordnung für bestimmte Fahrzeuge

       Anpassungen bei der Wochenhöchstarbeitszeit

       Schaffung einer besonderen Ruhepausenregelung

       Regelung der Nachtarbeit

       Beibehaltung der Sonderregelung für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr

       Schaffung besonderer Informationspflichten

       Ausweitung der Regelung über Regress und Schadenersatz

       Umgestaltung der Strafbestimmungen

 

Aus dem Vorblatt der Regierungsvorlage ergibt sich, dass für das Budget keine finanziellen Auswirkungen gegeben sind.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Anton Doppler. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Richard Leutner, Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits und Erwin Spindelberger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 21 der Regierungsvorlage eingebracht, wodurch ein Redaktionsversehen beseitigt werden soll (ohne diese Berichtigung wären irrtümlich zwei Inkrafttretensbestimmungen für § 24 Z 3 Arbeitszeitgesetz vorgesehen).

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 16

Anton Doppler   Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau