1506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1350 der Beilagen): Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang

Das von der Europäischen Kommission im Februar 1999 vorgeschlagene Satellitennavigationsprogramm GALILEO ist das erste Großprojekt auf diesem Gebiet, in das die Europäische Union und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) eng eingebunden sind. GALILEO, das erste System speziell für zivile Zwecke, stellt sowohl einen wichtigen Bestandteil der europäischen Raumfahrtpolitik als auch eine innovative Lösung für die unumgängliche Notwendigkeit eines Systems für die Ortung, Navigation und Zeitgebung in Europa und damit auch in Österreich dar.

GALILEO ist als globales System zu sehen. Die internationale Zusammenarbeit ist daher ein wesentliches Element, um aus dem GALILEO Programm maximalen Nutzen zu ziehen. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten wird eine Vertiefung des europäischen und österreichischen Know-hows ermöglichen, aber auch die Risiken des Programms verringern.

Das Abkommen ist am 26. Juni 2004 beim EU-US Gipfel in Irland unterzeichnet worden. Da das Abkommen sowohl Angelegenheiten im Kompetenzbereich der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten regelt, war es als gemischtes Abkommen zu schließen und bedarf daher der Genehmigung sowohl durch die Europäische Gemeinschaft als auch durch alle Mitgliedstaaten.

Mit der Ratifikation dieses Kooperationsabkommens wird die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft, sowie ihrer Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet eines globalen zivilen Satellitennavigationssystems ermöglicht.

Die Vertragsparteien sind übereingekommen, eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem europäischen Satellitennavigationsprogramm GALILEO und dem US-amerikanischen System GPS (Global Positioning System) einzugehen. Diese wird sich im Wesentlichen auf die Interoperabilität und Kompatibilität der Radiofrequenzen von GPS und GALILEO, auf Kooperationen im Rahmen der Vergabe der entsprechenden Frequenzspektren, auf die Zusammenarbeit im Bereich von Standards, Zertifizierungen, gesetzgeberische Maßnahmen und Auflagen, auf die gegenseitige Gewährung eines offenen Zugangs zu Signalen und Information und auf die Zusammenarbeit zur Erreichung der Frequenzkompatibilität der jeweils geplanten Such- und Rettungsdienste erstrecken.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Der Staatsvertrag ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte der Herr Abgeordnete Anton Wattaul.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Wattaul gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang (1350 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2006 05 19

Anton Wattaul              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann