1506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1350 der Beilagen): Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Das von der
Europäischen Kommission im Februar 1999 vorgeschlagene
Satellitennavigationsprogramm GALILEO ist das erste Großprojekt auf diesem
Gebiet, in das die Europäische Union und die Europäische Weltraumorganisation
(ESA) eng eingebunden sind. GALILEO, das erste System speziell für zivile
Zwecke, stellt sowohl einen wichtigen Bestandteil der europäischen
Raumfahrtpolitik als auch eine innovative Lösung für die unumgängliche
Notwendigkeit eines Systems für die Ortung, Navigation und Zeitgebung in Europa
und damit auch in Österreich dar.
GALILEO ist als
globales System zu sehen. Die internationale Zusammenarbeit ist daher ein
wesentliches Element, um aus dem GALILEO Programm maximalen Nutzen zu ziehen.
Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten wird eine Vertiefung des europäischen und
österreichischen Know-hows ermöglichen, aber auch die Risiken des Programms
verringern.
Das Abkommen ist
am 26. Juni 2004 beim EU-US Gipfel in Irland unterzeichnet worden. Da das Abkommen
sowohl Angelegenheiten im Kompetenzbereich der Gemeinschaft als auch der
Mitgliedstaaten regelt, war es als gemischtes Abkommen zu schließen und bedarf
daher der Genehmigung sowohl durch die Europäische Gemeinschaft als auch durch
alle Mitgliedstaaten.
Mit der
Ratifikation dieses Kooperationsabkommens wird die Zusammenarbeit zwischen der
Europäischen Gemeinschaft, sowie ihrer Mitgliedstaaten und den Vereinigten
Staaten von Amerika auf dem Gebiet eines globalen zivilen
Satellitennavigationssystems ermöglicht.
Die
Vertragsparteien sind übereingekommen, eine institutionalisierte Zusammenarbeit
zwischen dem europäischen Satellitennavigationsprogramm GALILEO und dem
US-amerikanischen System GPS (Global Positioning System) einzugehen. Diese wird
sich im Wesentlichen auf die Interoperabilität und Kompatibilität der
Radiofrequenzen von GPS und GALILEO, auf Kooperationen im Rahmen der Vergabe
der entsprechenden Frequenzspektren, auf die Zusammenarbeit im Bereich von
Standards, Zertifizierungen, gesetzgeberische Maßnahmen und Auflagen, auf die
gegenseitige Gewährung eines offenen Zugangs zu Signalen und Information und
auf die Zusammenarbeit zur Erreichung der Frequenzkompatibilität der jeweils
geplanten Such- und Rettungsdienste erstrecken.
Der
gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden
Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung
durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder
verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Der
Staatsvertrag ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich
zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2
B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50
Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten,
die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in
Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte der Herr Abgeordnete Anton
Wattaul.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der
Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die
Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im
innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine
Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur
Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Wattaul gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang (1350 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2006 05 19
Anton Wattaul Kurt Eder
Berichterstatter Obmann