1532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag
294/A der Abgeordneten Doris Bures, Kurt Eder, Dr. Johannes Jarolim,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Mietrechtsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten
Doris Bures, Kurt Eder,
Dr. Johannes Jarolim , Kolleginnen und Kollegen,
haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. Dezember 2003 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Seitens des
Justizministeriums wurde wiederholt dargelegt, dass es ein wichtiges Anliegen
im Bereich des Mietrechts sei, falsch gelegte Betriebskostenabrechnungen
wirkungsvoll zu sanktionieren.
Aufgrund der
positiven Erfahrungen mit der Bestimmung des § 27 Abs 4 in der derzeit
geltenden Fassung im Bereich der illegalen Ablösen, die auf gleiche Weise die
Entgegennahme illegaler Ablösen seitens des Vermieters sanktioniert, wurde der
§ 27 Abs 4 MRG nunmehr dahingehend ergänzt, dass die durch die
Schlichtungsstelle oder das Gericht festgestellten falsch verrechneten
Betriebskostenbeträge nicht nur gemäß § 37 Abs 4 MRG an die betroffenen Mieter
zurückgezahlt werden müssen, sondern dieselbe als falsch verrechnete
festgestellte Betragshöhe auch als Einnahme in folgenden Jahresabrechnung
auszuweisen ist. Klargestellt wurde auch, dass die Gutschrift in jener
Abrechnungsperiode auszuweisen ist, die der rechtskräftigen Entscheidung folgt.
Damit wird einerseits die Motivation korrekte Betriebskostenabrechnungen zu
legen, um ein Vielfaches erhöht, andererseits wird gegenüber jenen schwarzen
Schafen, die wiederholt das bestehende System eindeutig durch laufend falsche
Abrechnungen missbrauchen, eine Sanktion eingeführt, die die
„Falschabrechner" auch spürbar finanziell trifft. Als zusätzlich positiver
Faktor trägt diese Regelung dazu bei, eine wirklich bemerkbare Reduzierung der
Betriebskosten für die gesamte Liegenschaft zu bewirken. Es ist zudem zu
erwarten, dass durch die damit ebenfalls reduzierte Gesamtmiete, die Inflation
im Bereich der Mieten sich dem allgemeinen Inflationsniveau passt und damit die
Kaufkraft der Mieterinnen und Mietern gestärkt wird.“
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss
fungierte Abgeordnete Doris Bures. An der anschließenden Debatte beteiligten
sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Mag. Johann
Maier, Dr. Gabriela Moser,
Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 19
Anton Doppler Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau