1537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 660/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kautionsrückzahlungen im Mietrecht

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da die Rückzahlung von Kautionen im Mietrechtsgesetz (MRG) nicht geregelt ist, wird diese Lücke von vielen VermieterInnen ausgenutzt. Unter teilweise nicht nachvollziehbaren Begründungen wird die Rückzahlung von oft mehreren Monatsmieten samt Verzinsung verweigert. Die VermieterInnen gehen mit dieser Vorgehensweise kaum ein Risiko ein, da den betroffenen MieterInnen nur der Weg zum Bezirksgericht bleibt. Dort muss aber die Rückforderung im streitigen Verfahren geltend gemacht werden, deswegen besteht für die MieterInnen ein enormes Prozesskostenrisiko, welches meist nicht in Kauf genommen werden kann. Der Bundesgesetzgeber ist daher aufgefordert, im MRG Regelungen zu treffen, die die maximale Höhe von zu leistenden und den Rückgabezeitpunkt für geleistete Kautionen bei Mietwohnungen festlegen und eine Möglichkeit der erleichterten Rückforderung analog zu illegalen Ablösen oder zuviel bezahlten Mietzinsen vor den Schlichtungsstellen schaffen.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 19

Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau