156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (83 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zur Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse

Der Nationalpark Gesäuse umfasst einen besonders eindrucksvollen und formenreichen Teil der österreichischen Alpen, dessen kontrastreiche Landschaften von so herausragender Schönheit sind, dass sie im Interesse der heutigen und kommenden Generationen zu schützen und zu erhalten sind.

Im Jahr 1996 beschloss die Steiermärkische Landesregierung, alle notwendigen und geeigneten Schritte zur Schaffung eines Nationalparks Gesäuse einzuleiten. 1997 wurde vom Bund gemeinsam mit dem Land Steiermark eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die zum Ergebnis kam, dass ein Nationalpark Gesäuse machbar und sinnvoll ist.

Von 1997 bis 2001 wurden die Vorarbeiten zur Errichtung dieses Nationalparks zwischen dem Verein Nationalpark Gesäuse, den Steiermärkischen Landesforsten, den betroffenen Bundes- und Landesstellen und der regionalen Bevölkerung vorangetrieben. Der Beschluss des Nationalparkgesetzes durch den Steiermärkischen Landtag erfolgte im März 2002.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Auer, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Heinz Gradwohl, Klaus Wittauer und Ing. Hermann Schultes sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zur Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse (83 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2003 07 01

Dipl.-Ing. Klaus Auer              Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann