1575 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1543 der Beilagen): Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten

Die Richtlinie 2004/36/EG über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen der Gemeinschaft anfliegen, sieht Regeln und Verfahren zur wirksamen Durchsetzung internationaler Sicherheitsstandards bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten vor. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten ihre auf Grund von Art. 16 des Abkommens über den zwischenstaatlichen Luftverkehr bestehende Befugnis zur Überprüfung von ausländischen Luftfahrzeugen, die auf ihren Flughäfen landen, harmonisiert ausüben. Die Erfassung von Informationen über gemeldete Mängel, die Durchführung von Überprüfungen von Luftfahrzeugen und deren Besatzung und schließlich die Vorschreibung von Sofortmaßnahmen bei Vorliegen einer Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt sollen innerhalb der Gemeinschaft möglichst einheitlich erfolgen, um eine lückenlose Reaktion auf Sicherheitsmängel zu erreichen. So kann gewährleistet werden, dass die Einhaltung der internationalen Sicherheitsstandards nicht nur bei Luftfahrzeugen der Gemeinschaft, sondern auch bei Luftfahrzeugen aus Drittländern harmonisiert überprüft wird und somit ein weiterer Schritt zur Erreichung des Zieles eines einheitlich hohen Niveaus der zivilen Luftverkehrssicherheit in Europa gesetzt wird.

Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht erfolgen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollen die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht in ein bestehendes Gesetz eingefügt werden, sondern es soll ein eigenes Gesetz geschaffen werden.

Da sich das vorliegende Gesetzesvorhaben auf Luftfahrzeuge aus Drittstaaten bezieht, gibt es keinen Einfluss auf die Beschäftigung in Österreich. Auf den Wirtschaftsstandort Österreich sind Auswirkungen auf Grund etwaiger Flugverbote für Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten nicht ganz auszuschließen. Diese Flugverbote gründen sich jedoch primär auf die unmittelbar anwendbare Verordnung (EG) Nr. 2111/2005.

Zu den finanziellen Auswirkungen ist anzumerken, dass der voraussichtliche Gesamtaufwand für die durchzuführenden Vorfeldinspektionen 292 Manntage ergibt. Dies entspricht 1,3 Mannjahren. Für die weitere Kalkulation wurde ein Prüforgan mittleren Alters, eingestuft in Gruppe 8 des ACG/KV II zur Grundlage genommen. In Kosten umgelegt bedeutet dies inklusive der Reise- und Aufenthaltskosten sowie der Kosten für Nacht- und Feiertagsüberstunden einen Aufwand von rund 164 000 Euro pro Jahr. Der Sachaufwand für PKW, Ausstattung der befugten Organe, Hilfsmittel und Anmietung eines Arbeits- und Aufenthaltsraumes wird mit 15 000 Euro pro Jahr veranschlagt. Dies ergibt einen voraussichtlichen Aufwand von 179 000 Euro pro Jahr.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 9 des Bundes‑Verfassungsgesetzes (Verkehrswesen bezüglich der Luftfahrt).

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2004/36/EG über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen, ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S. 76, CELEX‑ Nr.: 32004L0036, umgesetzt.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Gerhard Steier, Klaus Wittauer und Franz Glaser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf  einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1543 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 07 04

                  Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler                                                        Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann