1577 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 847/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz und das Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz 2000 geändert werden

Die Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Juni 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Art. 1 und 3:

Redaktionelle Anpassungen

Zu Art. 2 (Änderung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes)

Mit dieser Erweiterung des § 16 soll - in Übereinstimmung mit den Erläuterungen der Stammfassung zu § 15 - explizit klargestellt werden, dass für Flughäfen, die jährlich weniger als zwei Millionen Fluggäste oder weniger als 50 000 t Fracht zu verzeichnen haben, die Regelungen der Drittabfertigung nicht zur Anwendung kommen. Diesbezüglich sind weiterhin die Vorschriften der ZFBO (§ 14) anzuwenden.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 07 04

                                 Klaus Wittauer                                                                       Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann