1579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/4 (III-210 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.

Im dem Bereich des Finanzressorts waren die Betrugsbekämpfung – Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung sowie Schnelle Eingreiftruppe und die Energiebesteuerung in Österreich Gegenstand der  Gebarungsüberprüfungen, im Verkehrsressort der Teilbetrieb Güterverkehr der ÖBB.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 26. April 2006 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 7. Juni und 4. Juli 2006 behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Krist, Erwin Hornek, Mag. Christine Lapp, Detlev Neudeck, Mag. Kurt Gaßner, Alfred Schöls, Ing. Erwin Kaipel und Dr. Günther Kräuter, die Staatssekretäre für Finanzen Dr. Alfred Finz und für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler .

 

 

Mit Stimmenmehrheit wurde am 4. Juli 2006 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/4 (III-210 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2006 07 04

                                   Alfred Schöls                                                               Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann