1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1559 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

In seinem Urteil vom 6. April 2006 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG-Vertrag wurde vom Europäischen Gerichtshof festgestellt, dass die Republik Österreich die Richtlinie 89/391 EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht hinreichend in österreichisches Recht umgesetzt hat.

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll nun durch Änderung des Arbeitnehmerschutzgesetzes diesem Urteil Rechnung getragen werden.

Da nach dem innerstaatlichen System im Arbeitsschutz die Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Sicherheitsvertrauenspersonen (Arbeitnehmerschutzgesetz) und Betriebsrat (Arbeitsverfassungsgesetz) stets korrespondierend geregelt sind, enthält die Regierungsvorlage auch eine Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes.

Gleichzeitig sollen auch im Landarbeitsgesetz die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Ing. Josef Winkler. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Josef Winkler, Mag. Christine Lapp, Sabine Mandak, Maximilian Walch sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und die Ausschussobfrau Abgeordnete Heidrun Silhavy.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1559 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 07 05

                              Ing. Josef Winkler                                                              Heidrun Silhavy

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau