1601 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Einspruch des Bundesrates (1562 der Beilagen) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992) geändert wird.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juni 2006 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Ulrike Lunacek sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. h.c. Peter Schieder.

 

Bei der Abstimmung beschloss der Außenpolitische Ausschuss auf Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Herbert Scheibner mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992) geändert wird, wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.“.

Wien, 2006 07 05

                          Mag. Dr. Alfred Brader                                                    Dr. h.c. Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann