187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (126 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Festlegung des Bundesbeitrags zum Betrieb des Marchfeldkanalsystems erlassen und das Marchfeldkanalgesetz aufgehoben wird (Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz)

 

Nach Fertigstellung des Marchfeldkanalsystems in seiner Grundausstattung (einschließlich Versickerungsanlagen bzw. Anlagen zur Anreicherung des Grundwassers) hat die Errichtungsgesellschaft die betriebsfähigen Anlagen gemäß § 15 Marchfeldkanalgesetz an die vom Land Niederösterreich errichtete Betriebsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten zu übergeben. Damit hat die Errichtungsgesellschaft ihre Aufgaben erfüllt und kann aufgelöst werden. Gleichzeitig sind die aus dem Syndikatsvertrag zwischen Bund und Land Niederösterreich vereinbarten Zuschüsse des Bundes zum laufenden Betrieb zeitlich und ihrer Höhe nach eindeutig zu definieren.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ing. Hermann Schultes die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Petra Bayr sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (126 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 03

Ing. Hermann Schultes       Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann