19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (10 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2003)

Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die am 24. November 2002 stattgefundenen Nationalratswahlen zum verfassungsgesetzlichen Termin des Art. 51 Abs. 2 B-VG dem Nationalrat keinen Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2003 vorgelegt. Da im Sinne von Art. 51 Abs. 4 B-VG auch kein Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2003 im Nationalrat durch Antrag seiner Mitglieder eingebracht oder von der Bundesregierung ein solcher später vorgelegt wurde, und es nicht mehr vor Ablauf des Finanzjahres 2002 zu einer Beschlussfassung des Nationalrates über ein Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2003 gekommen ist, ist der Bundeshaushalt auf Grund der Bestimmungen des Art. 51 Abs. 5 B-VG durch ein Budgetprovisorium zu führen, wofür im Wesentlichen das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 die Grundlage bildet.

Für das (automatische) Budgetprovisorium sieht Art. 51 Abs. 5 B-VG unter anderem vor, dass Finanzschulden bis zur Hälfte der im letzten Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Höchstbeträge eingegangen werden dürfen. Ein parlamentarischer Beschluss über den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2003 kann angesichts des bekannten Fristenlaufes für die Erstellung und Beschlussfassung eines Bundesfinanzgesetzes vor dem Erreichen des vorerwähnten Limits für die Aufnahme von Finanzschulden jedoch nicht mehr zeitgerecht gefasst werden. Daher ist eine auf Art. 51 Abs. 5 B-VG gestützte besondere gesetzliche Regelung erforderlich, die durch Genehmigung des vorliegenden Gesetzentwurfes geschaffen werden soll.

Die Gebarung des Budgetprovisoriums soll in das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2003 einfließen und somit eine einheitliche Gebarung für das Finanzjahr 2003 gewährleisten.

Der Gesetzesbeschluss betrifft insgesamt eine vorläufige Vorsorge im Sinne von Art. 51 Abs. 5 B-VG, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. März 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kai Jan Krainer, Mag. Melitta Trunk, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Hans Moser, Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Kurt Eder, Michaela Sburny, Fritz Neugebauer sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

Im Rahmen der Vorberatungen wurden Dr. Franz Fiedler, Rechnungshofspräsident; Dr. Helmut Eder, Österreichische Bundesfinanzierungsagentur sowie Univ.-Prof. DDr. Helmut Frisch, Präsident des Staatsschuldenausschusses, als Experten gemäß § 40 Abs. 1 GOG gehört.


Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 3 Z 4:

Die Überschreitungsermächtigung für das Kapitel 30 ermöglicht die Umschichtung von Budgetmitteln im Hinblick darauf, dass die Zahlung an den Verein für Konsumentenschutzinformation ab dem Jahr 2003 als Förderung erfolgen soll.

Zu § 4 Abs. 1 und 2, §§ 5 und 8:

Redaktionelle Klarstellungen (Z 2 bis 4) bzw. Anpassung der Vollzugsklausel im Hinblick auf die Einfügungen im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

Zu § 5 Abs. 2:

Durch die Umstrukturierung im Kapitel 11 sind auch entsprechende Anpassungen im Stellenplan erforderlich, ohne dass sich die Ausgaben und Einnahmen im Kapitel 11 insgesamt verändern.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 03 05

                Matthias Ellmauer    Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann